Der SPD-Politiker und Hamburger Innen- und Sportsenator Andy Grote setzte am 30. Mai einen Tweet ab, in dem er feierwütige Menschen im Hamburger Schanzenviertel kritisierte. Ein User schrieb als Antwort: "Du bist so 1 Pimmel". Mittwochfrüh um sechs Uhr morgens stürmten sechs Polizisten eine Privatwohnung, in der der Tweet-Verfasser Marlon P. gemeldet war, um Beweismaterial zu sichern.
"In der #Schanze feiert die Ignoranz!", beschwerte sich Grote im Mai. Er reagierte damit auf die Meldung, dass tausende Menschen im Szeneviertel "Schanze" feierten und dabei Corona-Beschränkungen missachteten.
Die Polizei schritt ein und räumte den Ort. Dabei warfen einzelne Personen der Menge Flaschen auf die Einsatzkräfte. Grote verurteilte das Verhalten der Partygänger: "Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen… Was für eine dämliche Aktion!"
Zugleich lobte er die Arbeit der Hamburger Polizei. "Danke @PolizeiHamburg, die wieder einmal den Kopf hinhalten, damit die Pandemie nicht aus dem Ruder läuft", schrieb er auf Twitter.
Die User verurteilten die Kritik des Politikers als heuchlerisch, denn gegen ihn wurde wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen Anfang Juni ein Bußgeld verhängt. Der Innensenator hatte anlässlich seiner Wiederwahl 30 Freunde und Bekannte in eine Bar in Hamburg eingeladen – das war damals unter den herrschenden Verordnungen noch verboten.
Die Twitter-Nutzer gaben sich empört. "Wer im Glashaus sitzt...", antworteten einige, um auf die Doppelmoral hinzuweisen. Der Nutzer P. ließ sich offenbar zu einem unflätigen Tweet hinreißen: "Du bist so 1 Pimmel", beleidigte er den Senator.
Das hatte Konsequenzen. Am frühen Mittwochmorgen stürmten sechs Polizisten eine Privatwohnung im Hamburg, um Beweismittel zu sichern. Die Beamten suchten dabei nach dem Gerät, von dem der Tweet abgesendet wurde.
"Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen wird, insbesondere von Speichermedien, mittels derer die inrede stehende Nachricht versandt wurde", steht laut der Zeitung "taz" im Durchsuchungsbeschluss.
Aus den Unterlagen geht ebenfalls hervor, dass es sich bei dem Vergehen um ein Antragsdelikt handle. Das bedeutet: Die Strafverfolgungsbehörden werden nur aktiv, wenn der Betroffene einen Antrag stellt. Grote hat den Tweet also wahrscheinlich selbst zur Anzeige gebracht.
Die Polizisten stürmten die Wohnung, in der P. gemeldet war – dort wohnt er jedoch nicht mehr. Seine Exfreundin Mara K. öffnete den Beamten die Tür. "Eine Polizistin rammte sofort einen Fuß in den Spalt und fragte, wie viele Personen sich in der Wohnung aufhielten", schildert sie. Im nächsten Moment seien sie schon in der Wohnung gewesen, berichtet die Frau.
"Was fällt denen ein, wegen so einem Scheiß hier reinzukommen?“, fragt K. Auch ihr Exfreund findet den Polizeieinsatz "einfach nur absurd", wie die "taz" berichtet.
K. findet, man solle sich lieber um ernstzunehmendere Fälle kümmern. Mit Namen nennt sie dabei zum Beispiel die Rechtsextremismus-Expertin Natascha Strobl und die Autorin Jasmina Kuhnke. Beide Frauen erhalten im Internet regelmäßig Morddrohungen.
Im Februar 2021 wurde in einem Video die Privatadresse von Kuhnke veröffentlicht – verbunden mit einer Morddrohung. Die Polizei reagierte mit einer Überprüfung der Gefährdungslage. Der Staatsschutz kam zu dem Entschluss, dass keine Bedrohungslage vorliege, denn das Video sei nicht direkt auf sie zu beziehen. Kuhnke zog danach aus Sicherheitsgründen mit ihrer Familie um. Auch sie äußerte sich bei Twitter zum Hashtag #Pimmelgate.
Der Verursacher der Senatoren-Beleidigung, P., war nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass der Twitter-Vorfall bereits geklärt sei. Er habe wegen des Tweets bereits eine Vorladung erhalten, bei der er zugab, den betroffenen Account zu verwalten. Die Polizei soll ihm damals signalisiert haben, dass die Anzeige wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werde.
Die Polizeisprecherin Evi Theodoridou bestätigte gegenüber der "taz" die Hausdurchsuchung. Sie sagte: "Da viele Taten strafbarer Beleidigungen im Internet mittels internetfähigen Geräten begangen werden, werden in diesem Deliktsbereich regelhaft Durchsuchungen vorgenommen."
(lfr)