So, liebe Freunde des gepflegten Containerns: Die Stadt Hamburg hat eine Initiative gestartet, damit euer Treiben künftig legal ist.
Bisher gilt es als Diebstahl, wenn jemand Nahrungsmittel aus Müllcontainern holt, die Supermärkte und Fabriken wegen abgelaufener Mindesthaltbarkeitsdauer oder Druckstellen weggeworfen haben.
Hamburgs Justizbehörde will den Bund auffordern, das "Containern" zuzulassen. Es könne nicht sein, dass hierzulande tonnenweise noch genießbare Lebensmittel weggeworfen werden, andererseits aber diejenigen bestraft würden, die gegen Lebensmittelverschwendung aktiv sind, heißt es laut den Berichten aus der Behörde.
Containern betreiben sowohl Obdachlose als auch Aktivisten, die damit gegen Auswüchse der Überflussgesellschaft protestieren. Hamburg möchte, dass der Bund eine Neuregelung dieser Eigentumsaufgabe im Falle von Lebensmitteln prüft.
Alternativ schlägt Steffen vor, dem "Containern" die faktische Grundlage gleich ganz zu entziehen, indem für Supermärkte ein Wegwerfverbot geschaffen wird.
Vorbild könne Frankreich sein, das 2016 ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung erlassen hat. Dort müssen Lebensmittelmärkte mit mehr als 400 Quadratmetern Ladenfläche unverkaufte Nahrungsmittel an gemeinnützige Organisationen verschenken.
In Deutschland arbeiten viele Supermärkte bereits ebenfalls mit den örtlichen Tafeln zusammen. Insgesamt werden in Deutschland jährlich etwa elf Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Ende Januar hatte ein Gerichtsurteil gegen zwei Münchner Studentinnen für Aufsehen gesorgt, die Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarktes entnommen haben.
(ll/afp)