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Fliegen: Lufthansa streicht 1300 Flüge – diese Rechte haben Passagiere

Lufthansa-Flugzeuge, aufgenommen auf dem Franz-Josef-Strauss Flughafen in Muenchen, Bayern, am 11. Juli 2018. Lufthansa aircraft taken on the Franz Josef Strauss airport in Munich Bavaria on 11 July 2 ...
Am Donnerstag und Freitag bleiben alle Lufthansa-Flieger in Deutschland auf dem Boden. Bild: www.imago-images.de
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Lufthansa streicht 1300 Flüge – diese Rechte haben Passagiere

06.11.2019, 11:4006.11.2019, 13:40
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Passagiere der Lufthansa müssen zum Ende dieser Woche wieder mit Streiks der Flugbegleiter rechnen. Die Gewerkschaft Ufo hat zu einem 48-Stunden-Ausstand bei der Lufthansa-Kerngesellschaft am kommenden Donnerstag und Freitag (7. und 8. November) aufgerufen. Betroffen seien alle Abflüge aus Deutschland, teilte die Gewerkschaft am Montag in Frankfurt mit.

Weitere Aufrufe bei anderen deutschen Flugbetrieben des Konzerns seien jederzeit möglich. Erneut werde der gesamte Konzern betroffen sein, kündigte der Ufo-Vize Daniel Flohr an. Grundsätzlich sind Arbeitsniederlegungen bei der Lufthansa-Kerngesellschaft ebenso möglich wie bei vier weiteren Flugbetrieben mit deutschem Tarifrecht. Die Töchter sind für die Lufthansa selbst, die Eurowings und die SunExpress unterwegs.

Inzwischen hat die Gewerkschaft auch den Segen des Arbeitsgerichts Frankfurt für den geplanten Ausstand bekommen. Das Gericht lehnte einen Eilantrag der Lufthansa gegen den Arbeitskampf der Ufo ab – damit dürfen die Flugbegleiter ihre Arbeitgeberin bestreiken.

1300 Flüge will die Lufthansa streichen. Das gab der Konzern am Mittwochmittag bekannt.

Die Lufthansa will nun gegen Mittwochmittag einen Sonderflugplan veröffentlichen. Seine Kunden bietet das Unternehmen kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten an.

Streik bei Lufthansa – diese Rechte haben Passagiere

Muss die Lufthansa Kunden umbuchen, wenn Flüge ausfallen?Passagiere haben laut EU-Recht einen Anspruch auf eine Umbuchung. Möglich ist auch, dass Passagiere auf andere Transportmittel gebucht werden, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist.

Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber? Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber außerdem ihren Reisepreis nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein ohnehin kurzer Urlaub durch die Streikmaßnahmen erheblich, kann der Gast die Reise auch beim Anbieter stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Steht Betroffenen eine Entschädigung zu? Ob Fluggästen bei einem Streik eine Entschädigung für Flugausfälle zusteht, ist juristisch umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand im Jahr 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand ist. Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung. Jedoch muss die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren. Lufthansa hat angekündigt, an einem Sonderflugplan zu arbeiten.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streik nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Bislang ist dieses Urteil jedoch nicht unbedingt auf reguläre Streiks übertragbar – das muss der EuGH noch klären.Die Verbraucherzentralen raten daher: Wer vorsorglich Entschädigung beantragt, hat im Fall einer für Verbraucher positiven Entscheidung dieser Frage eine gute Ausgangslage, Geld zu bekommen.

Hintergrund der Streiks bei Lufthansa

Für alle fünf Flugbetriebe hat die Ufo jeweils separate Tarifforderungen aufgestellt und sich in Urabstimmungen die Zustimmung der Mitglieder zu Streiks geholt. Die Zustimmung lag nach gewerkschaftlichen Angaben vom Freitag zwischen 77,5 und 96,2 Prozent der abgegebenen Stimmen. Lufthansa erkennt den noch am Freitag bestätigten Gewerkschaftsvorstand nicht als vertretungsberechtigt an und lehnt Verhandlungen mit der Ufo seit Monaten ab. Die DGB-Gewerkschaft Verdi stünde als Alternative zu Verfügung, hatte aber in der Vergangenheit nicht die Mehrheit der Beschäftigten hinter sich.

Bisherige Streiks der Lufthansa:

-In der Auseinandersetzung hatte Ufo bereits am 20. Oktober einen 19-stündigen Warnstreik bei vier Lufthansa-Tochtergesellschaften veranstaltet und dabei mehr als 100 Flüge ausfallen lassen.
-Der letzte reguläre Ufo-Streik bei der Lufthansa-Kerngesellschaft datiert aus dem Jahr 2015

Die Ufo hat erhebliche innergewerkschaftliche Auseinandersetzungen hinter sich. Nach gegenseitigen Untreue-Vorwürfen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind aus dem einst siebenköpfigen Vorstand nur noch die Vorsitzende Sylvia de la Cruz und ihr Stellvertreter Daniel Flohr übrig. Die Neuwahl der Gewerkschaftsspitze soll zum 14. Februar stattfinden. Der langjährige Ufo-Chef Nicoley Baublies fungiert nach seiner Entlassung aus Lufthansa-Diensten als Pressesprecher der Gewerkschaft.

(hd/lin/dpa)