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Bundestagswahl: Ab wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Junge Frauen einer Besuchergruppe beobachten durch die Scheibe eine Plenarsitzung im Deutschen Bundestag. Berlin, 23.03.2018, Berlin Deutschland *** Young women of a group of visitors watch through th ...
Am 26. September ist Wahltag, damit nichts schief geht, haben wir das Wichtigste noch einmal zusammengefasst.Bild: imago stock&people / photothek
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Ab wann ist ein Stimmzettel ungültig? Watson klärt die wichtigsten Fragen zur Wahl

26.09.2021, 16:06
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Am 26. September ist es so weit: der finale Wahltag. Rund 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger wählen einen neuen Bundestag. Die Abgeordneten werden dann in den Wochen darauf den neuen Bundeskanzler oder die neue Bundeskanzlerin wählen. Aber eigentlich läuft die Bundestagswahl längst: Schätzungsweise Millionen Menschen haben bereits ihre Briefwahlunterlagen erhalten – und sie teilweise auch schon ausgefüllt und abgeschickt. 47 Parteien nehmen an der Bundestagswahl teil.

Für knapp zwei Millionen junge Menschen ist es die erste Bundestagswahl ihres Lebens. Damit an der Urne nichts schiefgeht, haben wir noch einmal die wichtigsten Fragen zum Wahlvorgang für euch beantwortet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer im Wahllokal seine Stimmen abgeben will, der hat dafür am 26. September zehn Stunden Zeit: Die Wahllokale in Deutschland sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Es reicht, die Wahlbenachrichtigung mitzubringen, die alle Wahlberechtigten per Post erhalten – und den eigenen Personalausweis oder Reisepass.

Die Briefwahl sollte laut der Seite des Bundeswahlleiters so früh wie möglich beantragt werden, damit sichergestellt werden kann, dass der Wahlbrief pünktlich im heimischen Postkasten landet. Bis zum 24. September, also dem Freitag vor der Wahl, ist es möglich, einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Bis 18 Uhr können die Unterlagen an diesem Tag bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes abgeholt werden.

Menschen, die per Brief ihre Stimme abgeben, müssen aber sicherstellen, dass die Rücksendung spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Wahllokal ankommt – zur Not müssen die Wahlbriefe also persönlich abgegeben werden.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahl kann bereits vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden – und zwar formlos mittels Brief, E-Mail oder auch mündlich.

Ist die Wahlbenachrichtigung bereits eingegangen, liegt ein Vordruck zur Beantragung der Briefwahlunterlagen bei. In manchen Kommunen sind außerdem persönliche QR-Codes aufgedruckt, über die die Briefwahl per Smartphone beantragt werden kann.

Ein Mann steckt seinen Stimmzettelumschlag und die Versicherung an Eides statt in den dafuer vorgesehenen Wahlbrief / Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestags am 26.09.2021 im Freistaat Bayern / ...
Es ist möglich, vorab per Brief zu wählen.Bild: dpa / Stephan Goerlich

Wie bei der Wahl in der Kabine gilt auch bei der Briefwahl der Grundsatz, dass sie allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim stattfindet. Das bedeutet: Jede Bürgerin und jeder Bürger, der oder die mindestens 18 Jahre alt ist, gibt ohne Druck oder Zwang persönlich seine Erst- und Zweitstimme ab. Alle Stimmen sind gleich viel wert. Außerdem muss man niemandem erzählen, wem man seine Stimme gegeben hat. Fotos vom ausgefüllten Wahlzettel zu verschicken, ist also eine schlechte Idee – weil man so das Wahlgeheimnis bricht.

Um das Wahlgeheimnis zu wahren, muss auch bei der Briefwahl die Stimme selbst und unbeobachtet abgegeben werden. Der Wahlzettel landet anschließend in dem beiliegenden Stimmzettelumschlag. Gemeinsam mit der unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung, die den Unterlagen ebenfalls beiliegt, muss der Stimmzettelumschlag anschließend in den Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Eine Briefmarke wird nicht benötigt.

Wofür steht die Erststimme?

Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Die Person mit den meisten Stimmen aus dem jeweiligen Wahlkreis wird Abgeordneter im Parlament. Es entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen: Damit ein Kandidat oder eine Kandidatin einen Wahlkreis gewinnt, reicht es also aus, dass sie oder er eine einzige Stimme mehr hat als jeder andere Kandidat. Gewählte Direktkandidaten ziehen auf jeden Fall in den Bundestag ein – unabhängig vom Gesamtergebnis ihrer Partei. In Deutschland gibt es insgesamt 299 Wahlkreise und somit auch 299 sogenannte Direktmandate.

Wofür steht die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für die Landesliste einer Partei. Das Zweitstimmenergebnis entscheidet darüber, wie viele Abgeordnete der jeweiligen Partei in den Bundestag einziehen. Auf den Landeslisten stehen die Kandidaten einer Partei in absteigender Reihenfolge. Je weiter oben ein Kandidat auf der Landesliste steht, desto größer sind seine Chancen, in den Bundestag einzuziehen.

Laut Bundeswahlgesetz sollte der Bundestag grundsätzlich aus 598 Abgeordneten bestehen: 299 davon sollen als Direktkandidaten einziehen, 299 über die Landeslisten. Das klingt einfach. In der Realität ist es aber komplizierter.

Denn seit den 1990er Jahren kommt es ziemlich häufig vor, dass eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate holt, als ihr laut Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Man spricht dann von Überhangmandaten.

Eine Hand mit Kugelschreiber ueber einem Wahlschein fuer die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestags am 26.09.2021 im Freistaat Bayern / Bundestagswahl / Markt Schwaben / 06.09.2021 Foto: Steph ...
Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen.Bild: dpa / Stephan Goerlich

Ein Beispiel: Bei der Bundestagswahl 2017 holte die CSU in Bayern 38,8 Prozent der Zweitstimmen. Sie holte aber in den 46 bayerischen Wahlkreisen alle Direktmandate. Laut Zweitstimmenergebnis wären der CSU aber nur 39 Sitze im Bundestag zugestanden. Die sieben Mandate, die die CSU 2017 über ihren Zweitstimmenanteil hinaus bekam, waren also ihre Überhangmandate.

Wenn bestimmte Parteien deutlich mehr Überhangmandate holen als andere, entsteht dadurch ein ernsthaftes Problem: Denn das bedeutet, dass diese Parteien im gesamten Bundestag deutlich mächtiger sind, als die Wähler das mit ihren Zweitstimmen eigentlich wollten. Genau das ist bis 2009 regelmäßig passiert: CDU und CSU erhielten den mit Abstand größten Anteil der Überhangmandate. Um das Problem auszugleichen, wurde vor der Bundestagswahl 2013 das Wahlrecht geändert.

Seither gibt es sogenannte Ausgleichsmandate. Diese Ausgleichsmandate werden in den Bundesländern mit Überhangmandaten an alle anderen Parteien verteilt – und zwar so lange, bis das Verhältnis wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Dadurch entsteht aber ein neues Problem: Wächst die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate, wächst auch der Bundestag.

Deshalb hat der 2017 gewählte Bundestag 709 Abgeordnete – 111 mehr, als vom Wahlgesetz eigentlich vorgesehen. Nach der Wahl 2021 werden es mit großer Wahrscheinlichkeit noch mehr. Um das Wachstum des Bundestags zu stoppen, wurde das Wahlrecht 2020 erneut angepasst. Grüne, Linke und FDP kritisieren allerdings, dass diese Reform noch längst nicht ausreiche, viele Staatsrechtler teilen diese Ansicht. Nach der Bundestagswahl 2021 dürften also wieder Stimmen laut werden, das Wahlrecht noch einmal zu überarbeiten.

Die kleine Wahlrechtsreform von 2020
Aus Angst, dass der Bundestag durch diese Regelungen weiter anwachsen könnte, wurde das Wahlrecht vor der Bundestagswahl 2021 erneut reformiert.

Kurz zusammengefasst: Bekommt eine Partei in einem Bundesland Überhangmandate – also mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis in diesem Bundesland zustehen – sollen diese mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden. Gleichzeitig sollen drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden.

Was muss ich in der Wahlkabine beachten?

Erst einmal ist es wichtig, die richtige Wahlkabine zu finden. In jeder Stadt gibt es nämlich mehrere Wahllokale: Das können Schulen, Gemeindehäuser, Sporthallen oder andere öffentliche Gebäude sein. Wohin man genau muss, steht auf der eigenen Wahlbenachrichtigung. Um Wahlberechtigte und Wahlhelfer vor dem Coronavirus zu schützen, gilt in den Wahllokalen bei dieser Wahl die Maskenpflicht.

Die Wahl muss allegemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim stattfinden. Hunde dürfen aber nicht wählen.
Die Wahl muss allegemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim stattfinden. Hunde dürfen aber nicht wählen.Bild: dpa-Zentralbild / Martin Schutt

Im Gepäck sollten die Wählerinnen und Wähler neben einem eigenen Stift (auch wegen Corona) ihren Personalausweis oder Pass sowie die Wahlbenachrichtigung haben. Sollte letztere verloren gegangen sein, ist das aber auch kein Weltuntergang. Jede im Wählerverzeichnis eingetragene Person kann nämlich auch ohne die Benachrichtigung wählen, dafür muss sie sich aber ausweisen können.

Um dem Grundsatz der geheimen Wahl gerecht zu werden, ist es verboten, in der Wahlkabine Fotos zu machen. Werden die Wählenden bei einem Selfie ertappt, wird der Wahlzettel ungültig gemacht. Deswegen: Lieber eine Außenaufnahme des Wahllokals auf Instagram als ein Selfie aus der Kabine posten.

Wann ist mein Wahlzettel ungültig?

"Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält", heißt es im Wahllexikon des Bundeswahlleiters. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn:

  • mehr als zwei Kreuze darauf sind (andere Symbole, wie Punkte oder Haken gelten in der Regel auch)
  • wenn verfassungswidrige Symbole wie das Hakenkreuz, aber auch Smileys anstatt der Kreuze verwendet werden
  • wenn, außer den beiden Kreuzen, auf dem Zettel etwas anderes notiert wird (wird dadurch das Wahlgeheimnis gefährdet oder der Wahlablauf gestört, kann das sogar rechtliche Folgen haben)
  • wenn der Zettel stark beschädigt ist

Sollte das Kreuz aus Versehen in der falschen Spalte gelandet sein, ist es möglich, einen neuen Zettel beim Wahlvorstand abzuholen.

Was passiert, wenn ich plötzlich in Quarantäne sitze?

Laut Bundeswahlleiter ist es in Ausnahmefällen möglich, noch am Wahltag selbst die Wahlunterlagen abholen zu lassen. Geschehen muss das bis 15 Uhr. Spätestens um 18 Uhr muss der Wahlbrief dann beim zuständigen Wahlamt abgegeben werden. Dann endet die allerletzte Frist, um seine Stimme abzugeben. Und die Stimmenauszählung beginnt.

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Die Letzte Generation macht seit 2021 öffentlichkeitswirksam mit Protesten und Sitzblockaden auf die Klimakrise aufmerksam. Mit zivilem Ungehorsam versucht die Gruppe deutschlandweit, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen und Entscheidungsträger:innen zum Klimaschutz zu bewegen.

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