Weil die Mieten in Deutschland so stark steigen, hat die Bundesregierung 2015 eine Mietpreisbremse eingeführt. Jetzt beginnen erste Bundesländer, sich dagegen zu wehren.
So hat das Landgericht Frankfurt die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt.
Das Land habe die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet, entschied die Kammer am Dienstag.
Das Gericht wies jetzt daraufhin, dass der Bundesgesetzgeber ausdrücklich eine Begründung verlangt habe, wieso ein spezieller Wohnungsmarkt als angespannt gelte. Mit dem Urteil entschied das Landgericht in der Berufungsinstanz zu Gunsten eines Vermieters aus Frankfurt.
In Bayern war die Mietpreisbremse bereits im Dezember 2017 von einem Gericht in ihrer ursprünglichen Form gekippt worden. Die Entscheidung aus Hessen ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.
(PB/dpa)