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Hessen: Urteil von Landgericht Frankfurt über MIetpreisbremse – ohne Rechtskraft

ARCHIV - Verschiedenfarbige Wohnhäuser sind am 27.07.2015 in München (Bayern) im Stadtteil «Altstadt Lehel» zu sehen. (Zu dpa «Landgericht: Ursprüngliche Mietpreisbremse in München unwirksam» vom 06.1 ...
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Gericht stoppt die Mietpreisbremse in Hessen 

27.03.2018, 15:5127.03.2018, 16:20
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Weil die Mieten in Deutschland so stark steigen, hat die Bundesregierung 2015 eine Mietpreisbremse eingeführt. Jetzt beginnen erste Bundesländer, sich dagegen zu wehren.

So hat das Landgericht Frankfurt die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt.

Das Land habe die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet, entschied die Kammer am Dienstag.

Mietpreisbremse in Hessen
Laut Verordnung, mit der die hessische Bauministerin Priska Hinz (Grüne) im November 2015 ein Bundesgesetz umgesetzt hatte, darf die neue Wohnungsmiete bei einem Mieterwechsel nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Hinz hatte die Vorschrift für 16 Kommunen erlassen, deren Wohnungsmarkt als angespannt gilt, darunter viele im Rhein-Main-Gebiet.

Das Gericht wies jetzt daraufhin, dass der Bundesgesetzgeber ausdrücklich eine Begründung verlangt habe, wieso ein spezieller Wohnungsmarkt als angespannt gelte. Mit dem Urteil entschied das Landgericht in der Berufungsinstanz zu Gunsten eines Vermieters aus Frankfurt.

In Bayern war die Mietpreisbremse bereits im Dezember 2017 von einem Gericht in ihrer ursprünglichen Form gekippt worden. Die Entscheidung aus Hessen ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. 

(PB/dpa)