Bund und Länder haben sich auf Änderungen des Grundgesetzes verständigt und damit den Weg für den Digitalpakt Schule freigemacht.
Die Grundgesetzänderungen waren für den Bund Voraussetzung dafür, die im Digitalpakt Schule geplanten Mittel zu Verfügung zu stellen. Der Bund kann dem Kompromiss zufolge Finanzhilfen auch für Personal in den Schulen zur Verfügung stellen, wenn es um besondere, befristete Ausgaben geht - etwa den Einsatz von Systemadministratoren für die Digitalisierung.
Der Bundesrat hatte im Dezember den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder hatten befürchtet, dass die vom Bundestag Ende November beschlossene Grundgesetzänderung dem Bund einen zu starken Einfluss auf die Bildungspolitik ermöglicht.Der nun erzielte Kompromiss muss von Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit gebilligt werden.
Der Bundestag soll bereits am Donnerstag darüber abstimmen, der Bundesrat voraussichtlich am 15. März.
(pb/afp)