WhatsApp hebt bei der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung das Mindestalter für seine Nutzer von 13 auf 16 Jahre an.
Die Verordnung verlangt keine harte Kontrolle der Altersgrenze – etwa durch das Hochladen eines Altersnachweises. Eine solche Kontrolle ist bei WhatsApp entsprechend auch nicht geplant.
Die ab 25. Mai greifenden EU-Regeln erfordern bis zu diesem Alter die Zustimmung der Eltern zur Datenverarbeitung. Jüngere User können mit Zustimmung ihrer Eltern also weiterhin die beliebte Chat-App nutzen.
Neue und bestehende WhatsApp-Nutzer werden demnächst in der App gefragt, ob sie älter als 16 sind.
Der WhatsApp-Eigentümer Facebook entwickelte ein Verfahren, um diese Freigabe einzuholen, der weitgehend eigenständig agierende Chat-Dienst verzichtet dagegen darauf.
WhatsApp betont, dass Inhalte der Kommunikation bei dem Dienst durch sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur für Absender und Adressat sichtbar sind, aber nicht für den Dienst selbst.
Entsprechend überschaubar werden daher auch die gesammelten Daten ausfallen, die man gemäß der Datenschutz-Verordnung als Nutzer herunterladen kann. Diese Funktion solle in den kommenden Wochen umgesetzt werden, kündigte WhatsApp an.
Es bleibe vorerst dabei, dass Account-Informationen nicht mit der Mutter Facebook zur Personalisierung der Werbung beim Online-Netzwerk verwendet werden. Facebook stelle zugleich die Infrastruktur und es würden Telefonnummern ausgetauscht, die Spam-Nachrichten verbreiteten.
(pb/dpa)