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Whatsapp und Telegram: 3 Fragen zur Überwachung des Verfassungsschutzes

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3 Fragen zur neuen WhatsApp-Überwachung des Verfassungsschutzes

26.03.2019, 16:1126.03.2019, 16:11
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Es ist kein Geheimnis, dass ein Bundesland nach dem anderen seiner Polizei mehr Macht an die Hand gibt. Jüngstes Beispiel ist Brandenburg, wo die Beamten bei drohender Gefahr auch in die Handys von Zielpersonen eindringen dürfen soll.

Was die Polizei darf, muss allerdigns auch der Bundesverfassungsschutz dürfen. Das glaub zumindest Innenminister Horst Seehofer. Der will dem Inlandsgeheimdienst jetzt die Befugnis zur Online-Durchsuchung und zur Überwachung verschlüsselter Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram geben.

Wann soll Überwachung möglich sein?

  • Beides solle nur beim Verdacht auf die Planung schwerer Straftaten möglich sein, erklärte das Bundesinnenministerium am Dienstag.
  • Zudem müsse die unabhängige G10-Kommission beim Bundestag zustimmen, die über die Zulässigkeit von Eingriffen der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis entscheidet.

Über das genaue "Wann" gibt es noch keine genaueren Angaben. Nur so viel: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes sei derzeit in der Abstimmung mit den anderen Ministerien.

Wie soll die Überwachung funktionieren?

Messenger-Dienste wie Telegram übertragen Daten verschlüsselt, so dass die Überwachung über eine Spionage-Software direkt am Smartphone oder dem Computer ansetzen muss. Die Sicherheitsbehörden bezeichnen diese Methode als Quellen-TKÜ.

Als noch tiefgreifenderer Eingriff gilt die Online-Durchsuchung, mit der der komplette Computer oder das Smartphone ausgelesen werden können. Das Bundeskriminalamt besitzt bereits beide Befugnisse. Das Bundesinnenministerium begründet die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes damit, dass sowohl radikale Islamisten als auch Rechtsextreme Messenger-Dienste bei der Planung von Straftaten nutzen.

Was darf der Verfassungsschutz noch?

Im Gesetzentwurf gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 jeweils zeitlich befristet genehmigt wurden, sie sollen jetzt entfristet werden. Dazu zählt, dass der Verfassungsschutz Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsunternehmen einholen darf.

Außerdem soll der Nachrichtendienst künftig auch die Daten von Kindern speichern dürfen. Bisher galt dafür ein Mindestalter von 14 Jahren. Hintergrund ist, dass in Syrien und dem Irak noch mehrere hundert Kinder und Jugendliche aus Deutschland vermutet werden, die entweder mit ihren radikalisierten Eltern ausgereist waren oder im Kampfgebiet geboren wurden. Auch aus Deutschland sind Fälle radikalisierter Kinder bekannt: So versuchte 2016 ein Zwölfjähriger, in Ludwigshafen einen Anschlag zu verüben.

(mbi/reuters)

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