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Es ist kein Geheimnis, dass ein Bundesland nach dem anderen seiner Polizei mehr Macht an die Hand gibt. Jüngstes Beispiel ist Brandenburg, wo die Beamten bei drohender Gefahr auch in die Handys von Zielpersonen eindringen dürfen soll.
Was die Polizei darf, muss allerdigns auch der Bundesverfassungsschutz dürfen. Das glaub zumindest Innenminister Horst Seehofer. Der will dem Inlandsgeheimdienst jetzt die Befugnis
zur Online-Durchsuchung und zur Überwachung verschlüsselter
Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram geben.
Wann soll Überwachung möglich sein?
- Beides solle nur beim Verdacht auf die Planung schwerer Straftaten möglich sein, erklärte das Bundesinnenministerium am Dienstag.
- Zudem müsse die unabhängige G10-Kommission beim Bundestag zustimmen, die über die Zulässigkeit von Eingriffen der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis entscheidet.
Über das genaue "Wann" gibt es noch keine genaueren Angaben. Nur so viel: Der
Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes sei
derzeit in der Abstimmung mit den anderen Ministerien.
Wie soll die Überwachung funktionieren?
Messenger-Dienste wie Telegram übertragen Daten
verschlüsselt, so dass die Überwachung über eine
Spionage-Software direkt am Smartphone oder dem Computer
ansetzen muss. Die Sicherheitsbehörden bezeichnen diese Methode
als Quellen-TKÜ.
Als noch
tiefgreifenderer Eingriff gilt die Online-Durchsuchung, mit der
der komplette Computer oder das Smartphone ausgelesen werden
können. Das Bundeskriminalamt besitzt bereits beide Befugnisse.
Das Bundesinnenministerium begründet die Änderung des
Verfassungsschutzgesetzes damit, dass sowohl radikale Islamisten
als auch Rechtsextreme Messenger-Dienste bei der Planung von
Straftaten nutzen.
Was darf der Verfassungsschutz noch?
Im Gesetzentwurf gibt es eine Reihe von Maßnahmen,
die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 jeweils zeitlich
befristet genehmigt wurden, sie sollen jetzt entfristet werden. Dazu zählt, dass
der Verfassungsschutz Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken
und Telekommunikationsunternehmen einholen darf.
Außerdem soll
der Nachrichtendienst künftig auch die Daten von Kindern
speichern dürfen. Bisher galt dafür ein Mindestalter von 14
Jahren. Hintergrund ist, dass in Syrien und dem Irak noch
mehrere hundert Kinder und Jugendliche aus Deutschland vermutet
werden, die entweder mit ihren radikalisierten Eltern ausgereist
waren oder im Kampfgebiet geboren wurden. Auch aus Deutschland
sind Fälle radikalisierter Kinder bekannt: So versuchte 2016 ein
Zwölfjähriger, in Ludwigshafen einen Anschlag zu verüben.
(mbi/reuters)
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Die Grünen, die haben laut konservativen und rechten Kräften immer Schuld an allem. Oder der "woke Wahnsinn". Was für viele Revisionisten eigentlich dasselbe ist. Und was machen die Woken laut rechter und konservativer Ecke? Natürlich alles wegcanceln aka zensieren, was nicht in ihre "Ideologie" passe. Die böse "Cancel Culture" ist längst ein Kampfbegriff der Rechten geworden.