Lena Meyer-Landrut über Artikel 13: "Man kann hier nicht pauschalisieren"
Lena ist auf der Seite von Artikel 13? Das denkt man zumindest, wenn man das Foto sieht, das die GEMA bei Twitter gepostet hat: Es zeigt die Sängerin Lena Meyer-Landrut, die für Copyrightrechte unterschreibt. Dazu gleich mehr.
Das Europaparlament hatte am Dienstag die umstrittene Urheberrechtsreform unter Dach und Fach gebracht. Ziel der Reform ist es, das EU-Urheberrecht an das Internet-Zeitalter anzupassen.
- Danach sollen Plattformen wie YouTube in Zukunft schon beim Upload prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Kritiker befürchten, dass dies nur über automatisierte Filter möglich ist, was einer Zensur gleichkommen könnte.
Die Gema postete Bild von Lena Meyer-Landrut
Zu den Unterstützern der Urheberrechtsreform gehört auch die Verwertungsgesellschaft Gema, die in Deutschland rund 72.000 Musiker vertritt. Die Gema erhofft sich durch die Urheberrechtsreform vor allem neue Einnahmen für die eigenen Künstler.
Seit mehreren Tagen zeigt die Gema auf ihrem Twitter-Account immer wieder Künstler, die sich für die Urheberrechtsreform stark machen – darunter auch die Sängerin Lena Meyer-Landrut.
Da ist nur ein Problem:
Lena ist offenbar gar kein Fan von der umstrittenen Reform.
Die Gewinnerin des Eurovison Song Contests (2010) antwortete einem Fan auf Twitter, dass sie bei der Gema-Veranstaltung gar nicht für den umstrittenen Artikel 13 unterschrieben habe – sondern lediglich für das Urheberrecht an sich. Man könne hier nicht pauschalisieren, schrieb sie weiter.
Gegner des Artikel 13 thematisierten Lenas Statement – so etwa auch der YouTuber LeFloid:
Oder auch Felix von der Laden, der von "Wahnsinn" sprach:
Der Vorfall wirft Fragen auf, inwieweit die Prominenten, die sich auf Twitter unter dem #Yes2copyright für die Urheberrechtsreform aussprechen, überhaupt darüber informiert wurden, dass der umstrittene Artikel 13 eben zu jener Reform gehört.
(pb/dpa)