Die Hofpfisterei ist eine Filialbäckerei aus München, die für Tradition, Handwerk und Ökologie steht – und offenbar auch für ein recht rigides Bestehen auf Markenrechten. So berichtet die "Süddeutsche Zeitung", ein kleiner Bäcker in Reit im Winkl sei von den Anwälten der Hofpfisterei darauf hingewiesen worden, dass er mit seinen Brötchen die Rechte ihres Mandanten verletze.
Der Bäcker Josef Pretzner hatte laut der Zeitung zunächst gedacht, es sei ein Scherz. Zumal das beanstandete Brot bereits seit zwei Jahren nicht mehr im Sortiment sei. "Blöderweise stand es aber immer noch auf unserer Internetseite."
Der Name des beanstandeten Backerzeugnisses lautete "Sonnenkorn". Nun hat sich die Hofpfisterei aber offenbar die Markenrechte an den Bezeichnungen "Sonne", "Öko-Sonne" und "Schwarze Sonne" beim Patentamt gesichert, und das schon vor Jahren.
800 Euro soll Pretzner nun bezahlen. Das Geld geht allerdings nicht an die Filialbäckerei – sondern an die Anwälte, die damit die ihnen entstandenen Kosten decken. Eine Unterlassung muss der Kleinbäcker auch unterschreiben.
Gegenüber der "Süddeutschen" äußert Pretzner Unverständnis. "Wir sind für die doch gar keine Konkurrenz", sagt er. Er habe nur zwei Filialen, eine in Reit im Winkl und eine weitere in Österreich. "Das ist alles. Und die Hofpfisterei hat bei uns weit und breit keine Filiale."
Tatsächlich wirkt das rigorose Vorgehen der Hofpfisterei in diesem Fall auf den juristischen Laien zumindest etwas übertrieben. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt gegenüber watson, die Großbäckerei gehe bereits seit Jahren gegen Bäcker aus diesem Grund vor. Rechtlich ist das demnach zunächst auch einwandfrei: "Dem Begriff 'Sonne' kann nicht von vornherein jede Markenfähigkeit abgesprochen werden. Schaut man einmal ins Markenregister, dann finden sich zahlreiche Wortmarken 'Sonne', welche zum Beispiel für Spielautomaten, alkoholfreie Getränke oder auch Weine eingetragen sind."
Allerdings sei es äußerst fraglich, ob Bäckereikunden heute unter der Marke "Sonne" tatsächlich überwiegend eine Brotsorte verstünden, sagt Solmecke weiter. Eine Aussicht auf baldige Löschung der Marke gebe es aber nicht. "Für eine Löschung gibt es hohe Anforderungen."
Dennoch rät der Anwalt dazu, im jeweils konkreten Einzelfall zu prüfen, ob tatsächliche eine markenmäßige Verwendung vorliege. Er verweist darauf, dass die Bäckerei auch Begriffe wie "Dinkel Sonnenkorn" abmahnen lasse.
Denn auch wenn die Zeichenbestandteile "Dinkel" und "Korn" beschreibend seien, verbiete sich eine zergliedernde Betrachtungsweise. "Aufgrund der Stellung des Zeichens 'Sonne' in der Zeichenmitte sowie unter direkter Anführung von 'Korn' lässt sich hier gut argumentieren, dass der Schutzbereich der Marke nicht berührt wird." Zudem könne auch mit einer beschreibenden Zeichenverwendung argumentiert werden, wenn mit "Sonnenkorn" Sonnenblumenkerne gemeint sein sollten.
Die Großbäckerei selbst sieht das anders. Die "Sonne" der Hofpfisterei sei bei den Kunden sehr beliebt und das erfolgreichste Bauernbrot, erklärt eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber watson. "Sie beinhaltet auch das Versprechen für den Kunden, aus reinem Natursauerteig, ohne chemische und künstliche Zusatzstoffe und aus ökologischen Rohstoffen in Altdeutschen Steinbacköfen gebacken zu sein."
Darauf würden sich die Kunden der Hofpfisterei verlassen. Da die Sonne der Hofpfisterei so erfolgreich sei, versuchten andere Bäckereien immer wieder, diese nachzumachen und verkauften sie widerrechtlich unter dem gleichen Namen.
(om)