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Jens Spahn: Ärzte schreiben Protestbrief – Patientin starb nach einer Po-OP

Der Schönheitschirurg Timo Spanholtz zählt zu den Unterzeichnern eines Protestbriefs an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Der Schönheitschirurg Timo Spanholtz zählt zu den Unterzeichnern eines Protestbriefs an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.facebook
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Patientin starb nach "Brazilian Butt Lift": Ärzte schreiben Protestbrief an Jens Spahn

29.07.2019, 08:54
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Timo Spanholtz ist sauer. Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie aus Bergisch Gladbach ist schockiert über den Fall einer 42-jährigen Frau, die sich Anfang Juli bei einem umstrittenen Düsseldorfer Mediziner einer Po-Vergrößerung unterziehen wollte.

  • Die Methode, bei der Fett aus dem Körper abgesaugt wird, um dieses anschließend in den Po zu transplantieren, wird als "Brazilian Butt Lift" bezeichnet.
  • Tage später wurde die Patientin in die Düsseldorfer Uniklinik eingeliefert, wo sie verstarb. Bereits im vergangenen Jahr war eine Patientin des Mediziners nach einer Schönheitsoperation verstorben.
  • Wie die "Rheinische Post" berichtet, ermittelt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen den behandelnden Chirurgen nun wegen fahrlässiger Tötung. Am 2. August muss der Mediziner zudem in Düsseldorf vor Gericht erscheinen.

Denn dort läuft gegen ihn ein Verfahren wegen Titelmissbrauches. Dem Mann wird vorgeworfen, auf seiner Website und seinem Instagram-Account mit dem Titel "Dr. med." geworben zu haben, obwohl er eine fachärztliche Ausbildung gar nicht erworben hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen bereits einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro gegen ihn erlassen. Dagegen hat der Arzt Widerspruch eingelegt, so dass der Fall nun vor Gericht verhandelt werden muss. Der Mediziner geht mit den Po-Vergrößerungen offensiv um: Viele der Eingriffe lässt er filmen und veröffentlicht sie nahezu täglich auf seinem Instagram-Profil, das 54.000 Menschen abonniert haben. Die Mitschnitte sind nichts für Zartbesaitete.

Von vielen plastischen Chirurgen wird die Methode des "Brazilian Butt Lifts" wegen ihres Risikos kritisch gesehen. "Das ist eine seit fünf Jahren relativ populäre OP. Aber bei einer Mortalitätsrate von 1:3000 ist ein solcher Eingriff eigentlich kaum zu rechtfertigen", sagt Professor Dennis von Heimburg, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen. Die Sterberate sei sehr hoch.

48 Schönheitschirurgen schreiben Protestbrief gegen Gesundheitsminister Jens Spahn

In einem Brief, der unter anderem der "Bild"-Zeitung und der "Rheinischen Post" vorliegt, wenden sich nun 48 Schönheitschirurgen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (beide CDU).

In dem Brief schreibt der Schönheitschirurg und Initiator des Briefs Timo Spanholtz, dass er die Ärztekammer bereits vor einem halben Jahr vor dem Arzt aus Düsseldorf, der nun vor Gericht steht, gewarnt habe. Die Unterzeichner des Briefes wollen Spahn und Laumann darauf aufmerksam machen, "dass aus pekuniärer Motivation heraus Hautärzte, Heilpraktiker, Frauenärzte und Zahnärzte und viele andere auch ästhetische Verfahren und Operationen anbieten."

Mit diesem Vorgehen würden ethische Grenzen überschritten, die Fachärzte fordern von den Gesundheitsministern "eine kompetente und weise Regelung, an welcher wir sehr gerne mitwirken, sofern unsere Meinung in diesem Zusammenhang für die Politik hilfreich sein kann."

Schönheitschirurg ist in Deutschland kein geschützter Begriff – in Deutschland dürfen sogar Kieferchirurgen Brustvergrößerungen vornehmen. Die Ärztekammer Nordrhein will sich zum konkreten Fall derzeit nicht äußern und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten. Seit Jahren nehme man aber mit Sorge einen Trend zur Selbstoptimierung wahr.

In dem Brief der Schönheitschirurgen schreibt Spanholtz weiter: "Das ist so, als würde ich als Nicht-Orthopäde plötzlich Knie-Prothesen anbieten. Dahinter steckt kein aufrichtiges ärztliches Verhalten, sondern Geldmacherei."

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Approbationsbehörde die Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht gebeten. Sie könnte dem Mediziner bei besonders groben Verstößen die Berufsausübung untersagen.

(pb/mit dpa)

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