
Militär an der serbisch-ungarischen Grenze patrouilliert ausgestattet mit Maschinengewehren. Das Foto stammt aus dem Jahr 2017. An der ungarischen Flüchtlingspolitik hat sich seitdem nicht viel geändert.Bild: imago/Michael Trammer / Michael Trammer
International
02.04.2020, 10:3502.04.2020, 11:25
Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen
EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen,
EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und
Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von
2015, wonach bis zu 160.000 Asylbewerber innerhalb der EU verteilt
werden sollten. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten.
Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich,
den Beschluss umzusetzen – obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in
einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der
Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht
überwacht, klagte deshalb gegen die drei Länder.
Die EU und ihr ewiger Asylpolitik-Streit
Ein Strafmaß benannte der EuGH am Donnerstag noch nicht. Dazu müsste
die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle
Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe
berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes
berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.
Die EU ist seit Jahren heftig zerstritten über ihre Asylpolitik.
Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen
Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln.
Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf
dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten
hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch
kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern
will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen
"Migrationspakt" vorlegen.
(hau/dpa)
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