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Gegen Darknet und Tor? Hier verteidigt NRW-Justizminister Peter Biesenbach sein neues Gesetz

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NRW-Justizminister Peter BiesenbachBild: iStockphoto/imago/watson montage
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Hier verteidigt der NRW-Justizminister sein neues "Darknet"-Strafrecht

15.03.2019, 12:3015.03.2019, 13:46
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Der Bundesrat hat am Freitag über Schwarzmärkte im Darknet diskutiert. Dabei lag ein Gesetzesentwurf aus NRW auf dem Tisch, der auch dank harter Veränderungsvorschläge aus Bayern für heftige Kritik unter Datenschützern in Deutschland gesorgt hat. Am Ende fanden viele der besonders harten Änderungsvorschläge keine Mehrheit.

Die Polizei soll in Zukunft demnach einfacher gegen illegale Händler im Internet vorgehen können. Kritiker befürchten aber einen weiteren Einschnitt in die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre im Internet. Ein oft gehörter Vorwurf: Vor allem die Betreiber und Aktivisten des Tor-Netzwerks für anonymes Surfen würden in Deutschland durch das neue Gesetz kriminalisiert.

Mehr über Schreit zum neuen Strafrecht im "Darknet" findet ihr hier:

Wir haben bereits am morgen vor der Bundesrats-Debatte mit dem Initiator des neuen Gesetzes gesprochen. NRW-Justizminister Peter Biesenbach verteidigt im Interview seinen Vorstoß als sinnvolles neues Instrument für die Polizei.

Lest hier, was das Darknet für den Minister mit Kaufhäusern zu tun hat.

watson: Herr Minister Biesenbach, heute geht es im Bundesrat um Ihre Initiative zum Thema Kontrolle von "Darknet"-Schwarzmärkten – stehen Sie noch hinter Ihrem eigenen Gesetzesentwurf?
Peter Biesenbach: Aber sicher, ich stehe nicht nur dazu, sondern es sieht so aus, als würden wir dafür auch die Zustimmung im Bundesrat bekommen.

Vor allem Bayern hatte viele Änderungswünsche, die das Gesetz verschärfen sollten. Eigentlich bleibt von Ihrer Ur-Version jetzt nicht mehr viel übrig, oder?
Doch, bleibt es. Es gibt Änderungsanträge. Vier Stück insgesamt und nach gegenwärtigem Stand gibt es für die zwei auf Verschärfungen abzielenden Anträge keine Mehrheit. Dann bleibt unser Antrag derjenige, der zur Abstimmung steht. Gehen Sie also davon aus, dass wir uns gegen die Vorschläge durchsetzen, die das Gesetz massiv verändern würden.

Können Sie sagen, welche beiden Änderungen Sie verhindern wollen?
Wir wollten ja ein Gesetz mit einen fest umrissenen Katalog an bestimmten Straftaten, zum Beispiel Waffen – oder Drogenangebote. Einer der Änderungsanträge wollte jede Straftat zum Ziel machen. Das wird keine Mehrheit bekommen. Darüber hinaus hatte ein Änderungsantrag den Wunsch, im Umgang mit Daten deutlich mehr zuzulassen, als wir es wollten. Auch dafür wird es keine Mehrheiten geben.

Aber es bleibt dabei, dass sich schon derjenige strafbar macht, der die Straftaten "erleichtert"? Gerade daran stoßen sich Kritiker und Datenschützer gerade. Die Betreiber von anonymen Servern oder dem beliebten Tor-Netzwerk könnten ins Visier der Polizei geraten?
Wir gehen davon aus, dass die Sorgen, die da vorgetragen werden, anschließend aus der Welt sind.

Also müssen die Betreiber von Privatsphäre-Angeboten gar nicht bangen?
Wir wollen Plattformen in das Strafrecht einbeziehen, auf denen strafbare Handlungen ermöglicht werden. Ob da jetzt "erleichtern" im neuen Paragraphen steht oder wie bisher "ermöglichen", ist eigentlich egal. Auf ihre Fallgruppe zielt das Gesetz doch gar nicht ab.

Allgemeiner gefragt: Sie stimmen heute über ein neues Gesetz ab, das in einen Bereich des Internets eingreift, der vor allem für Datenschützer und Aktivisten für Privatsphäre steht. Diese Menschen kritisieren jetzt: Ein neuer Paragraph regelt, was längst geregelt ist. Dazu schränkt er die Privatsphäre und Meinungsfreiheit ein und könnte Online-Durchsuchungen ermöglichen. Ihre Antwort?
Ganz simpel. Wir haben im deutschen Strafrecht im Augenblick ein Beihilferecht, das schon lange gilt. Dort ist die notwendige Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Person, dass sie auch den Vorsatz hat, zur Tat selbst helfen zu wollen. Die Anbieter wissen aber zumeist gar nicht, was der Nutzer anschließend mit den Sachen anstellt und gehen straffrei aus. Bei den aktuellen Problemen reicht das geltende Recht also nicht mehr aus.

Warum nicht?
Ich stelle das immer so dar: Sie betreiben ein Kaufhaus und bieten darin Plattformen für jemanden an, um dort seine Waren anzubieten. Und dann kümmern Sie sich nicht mehr darum, was da angeboten wird. Die Händler nutzen das aus, um Waren zu verkaufen, die wir alle nicht wollen. Ob das Waffen sind, Rauschgifte oder Kinderpornografie. Ich möchte mit meiner Initiative erreichen, dass die Anbieter dieser Plattform dafür zu sorgen haben, dass solche Angebote bei ihnen nicht mehr erscheinen. Damit greife ich in keine Privatsphäre ein. Ich gehe davon aus, dass niemand ernsthaft bezweifelt, dass das richtig ist. Wir wollen hier lediglich eine Strafbarkeitslücke schließen, die sich aufgetan hat durch eine andere Technik.

Klappt das denn? Viele Schwarzmärkte laufen längst nicht mehr auf Plattformen im Darknet ab, sondern funktionieren über Messenger-Dienste und direkte Verbindungen zwischen Kunden und Händlern.
Ich kann mich da nur auf unsere zentralen Ansprechstellen für Cybercrime-Delikte beziehen, die wir in mehreren Bundesländern haben. Von dort kommt auch der Hinweis, dass wir dieses Gesetz bitte auf den Weg bringen sollen. Die halten das, was wir jetzt gerade verabschieden, für ausgesprochen richtig. Unser Gesetz soll die Tatsache bekämpfen, dass man sich im Internet all das besorgen kann, was man sich im freien Handel nicht besorgen könnte. Ich will keinen schwunghaften Online-Handel mit Rauschgift und auch nicht mit Waffen. Darum geht es uns.

Das verstehe ich, aber ihr "Kaufhaus"-Vergleich ist schief. Wir reden über eine riesige Infrastruktur, die sie mit dem neuen Gesetz als Ganzes ins Visier nehmen. Für viele Teile davon könnten Sie eine ziemliche Unsicherheit schaffen.
Wir schaffen keine Rechtsunsicherheit. Der Straftatbestand der heute auf meine Initiative hin durchgeht, ist inhaltlich sehr klar gefasst. Er ist bestimmt und er ist verhältnismäßig. Wir wenden uns nicht grundsätzlich gegen das Darknet, sondern gegen einzelne Aktivitäten von Kriminellen.

Noch einmal anders gefragt: Ist die Person, die das Grundstück für Ihr Kaufhaus zur Verfügung stellt, ebenfalls strafbar?
Nicht, solange sie nicht wissentlich eine Möglichkeit schafft, Illegales zu tun.

Das würde dann tausende Menschen in Deutschland betreffen, die etwa verschlüsselte Router und Server zur Verfügung stellen, um anonymes Surfen möglich zu machen. Normale Bürger, die in keiner Weise etwas mit Schwarzmärkten zu tun haben. Genau diese Leute sind ihre aktuellen Kritiker...
Ohne, dass diese Kritiker etwas täten, wäre das andere nicht möglich. Das ist eine Frage der Kausalität und für mich auch ein durchaus nachvollziehbares Argument. Noch einmal: Diejenigen, die es betrifft, und ohne die solche illegalen Angebote nicht bestehen könnten, sitzen für mich natürlich mit im Boot. Die Verantwortung nehmen wir denjenigen auch nicht ab.

Ich nutze und beteilige mich am Tor-Netzwerk, bekomme ich bald Post von der Polizei?
Schaffen Sie denn eine Möglichkeit, Illegales zu tun?

Ihrer Argumentation zufolge offenbar schon. Ich bin Teil der Struktur, über die wir hier reden.
Mir scheint, es handelt sich hierbei ja lediglich um eine technische Frage, die unsere Spezialisten berücksichtigen und dann im Einzelnen klären können. Ausforschungen oder Ermittlungen gegen Unschuldige, so wie sie die Kritiker offenbar befürchten wird es nicht geben, es bedarf immer konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, daran kann und darf sich in einem Rechtssaat nichts ändern.

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