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Darknet und TOR: Aktivisten fürchten nächste Internet-Katastrophe durch Bundesrat

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Bild: iStockphoto/watson montage
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Die nächste staatliche Internet-Katastrophe? Wie ein harmloses Gesetz zum Aufreger wurde

14.03.2019, 10:4814.03.2019, 16:42
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Eigentlich hatte sich der Justizminister von NRW, Peter Biesenbach (CDU), die Sache gut überlegt. Wie im ganzen Land kämpfen auch seine Polizisten und Staatsanwälte im "Darknet" täglich gegen scheinbar unbesiegbare Schwarzmärkte.

Nehmen Polizei-Beamte einen Anbieter hoch, wechseln dessen Kunden und Händler einfach zum nächsten. Die Ermittlungen gehen danach von vorne los. Biesenbach wollte diesen Kreislauf durchbrechen und seinen Polizisten einen Vorteil verschaffen. Zusammen mit Hessens Justizministerin hatte er eine Idee.

Im Januar starteten die beiden Länder NRW und Hessen zusammen eine neue Gesetzes-Initiative im Bundesrat: Eine Strafe von bis zu drei Jahren soll jedem drohen, der ein Produkt nur mit Zugangsbeschränkungen anbietet, um damit "bestimmte rechtswidrige Taten zu begehen oder zu fördern". Anders ausgedrückt: Wer im Darknet einen Drogen-Dealer auf seiner Plattform zulässt, wird sich damit in Zukunft sofort strafbar machen.

Das Darknet
Technisch gesehen, beschreibt das "Darknet" jene Seiten und Datenbanken im Internet, die man nicht mit Suchmaschinen finden oder im normalen Browser anwählen kann. Zu ihnen gelangt man nur mit Hilfe bestimmter Software – Verschlüsselungsnetzwerke wie TOR, GNUnet oder das Invisible Internet Project.

Für viele Politiker und Medien ist dieser Teil des Internets ein fast mythischer und vor allem gefährlicher Ort. Hier lassen sich anonym Waffen kaufen und Hacker dealen mit Informationen, es gibt Drogen und Kinderpornographie.

Für Datenschützer ist das Darknet dagegen ein Ort, an dem sie trotz wachsender Überwachung durch Staat und Unternehmen noch immer privat kommunizieren können. An dem Whistleblower, Journalisten und Kritiker frei arbeiten und keine Unterdrückung fürchten müssen.

Das neue Gesetz aus NRW soll der Polizei helfen, Druck auf die Anbieter solcher "geheimen" Seiten auszuüben und leichter gegen sie ermitteln zu können. Im Bundesrat sagte Biesenbach im Januar: Deutschland brauche "eine rechtssichere, verhältnismäßige Regelung (...), um das strafwürdige Verhalten zu erfassen und hieran auch die Ermittlungsmethoden anzupassen."

Wäre es bei seiner ursprünglichen Idee geblieben, das Gesetz hätte wohl kaum öffentliche Beachtung gefunden. Blieb es aber nicht.

Ein Gesetz mutiert

Biesenbach hatte seine Rechnung ohne das Land Bayern gemacht. In den vergangenen Monaten machte vor allem dessen Justizminister Georg Eisenreich ordentlich Druck bei den Debatten hinter verschlossenen Türen. Ihm ging der neue Entwurf nicht weit genug. Unterstützenswert sei es, wird er später auch gegenüber watson sagen. Aber noch nicht nah genug am Alltag der Polizei.

Um die nötige Zustimmung für seinen Vorstoß im Bundesrat zu bekommen, musste Biesenbach im Sinne seiner Kritiker nachbessern. Wie es aus seinem Umfeld heißt, musste er dazu regelrecht auf "Klinkenputz-Tour" in den anderen Bundesländern gehen. Erst am Mittwoch war er noch einmal zu Besuch bei seinem bayerischen Amtskollegen.

Am Freitag steht jetzt ein Gesetz zur Diskussion im Bundesrat, das nur noch im Kern aus NRW kommt. Es sorgt für heftige Kritik auf Seiten von Datenschützern. Sie sehen mitten im Streit um die neuen Polizeigesetze in Deutschland (gerade in Brandenburg) und um den Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechts durch den Entwurf die nächste staatlich organisierte Internet-Katastrophe auf die Bürger zurollen.

Was steht drin im neuen Gesetz?

  • NRW wollte ursprünglich nur die Anbieter illegaler Darknet-Dienste bestrafen. Im neuen Entwurf gerät nun jeder ins Visier, der sie nur "zugänglich macht". Dazu könnten etwa auch Anbieter von anonymen Servern gehören, die eigentlich nichts mit Schwarzmärkten zu tun haben.
  • NRW wollte gegen Plattformen vorgehen, die Straftaten "ermöglichen" – dieses Wort wurde jetzt durch "erleichtern" ersetzt. Dazu gleich mehr.
  • Bisher sollte das neue Strafrecht nur für bestimmte Taten gelten und nur im "Darknet" zum Einsatz kommen – jetzt geht es um die Erleichterung "jeglicher" Straftaten und um das gesamte Internet.
  • Im Verdachtsfall wollte NRW Telefone und E-Mails überwachen, jetzt geht es um die sogenannte Online-Duchsuchung von Smartphones und Computern und den Lauschangriff auf die Wohnung eines Verdächtigen. (SZ)

Die Angst der Datenschützer

Es braucht keinen Rechtswissenschaftler, um die Änderungen deuten zu können: Wo vorher ein konkretes Ermittlungsziel vorausgesetzt wurde, findet sich im neuen Entwurf ein wesentlich größerer Einsatzspielraum für die Ermittler. Und genau den fürchten Datenschützer.

Die Anbieter von anonymen Servern etwa hosten nicht nur die Websites von Schwarzmärkten, sondern auch von Regierungskritikern, Whistleblowern und schlicht jedem, der eine Website online stellen möchte, ohne selbst erkannt zu werden.

Das kleine Wort "erleichtern" setzt außerdem jeden unter Druck, der sich im Internet an Anonymisierungs-Projekten wie dem beliebten TOR-Netzwerk beteiligt, das weltweit unerkanntes Surfen möglich macht.

Das Gesetz würde "den Betrieb von TOR-Servern durch Strafverfahren oder durch die Verängstigung der privaten Betreiber deutlich zu erschweren", sage etwa Aktivist Jens Kubieziel vom Verein "Zwiebelfreunde" zu netzpolitik.org. Im selben Beitrag ergänzt Frank Rieger vom Chaos Computer Club, der Entwurf bestehe aus "Gummiparagraphen". Sie dienten dazu "Nutzer von Anonymisierungsdiensten zu kriminalisieren".

Es gibt auch Bedenken, dass das neue Strafrecht nur zum Vorwand herhalten könne, landesweit umstrittene Online-Durchsuchungen von Computern und Smartphones zu rechtfertigen.

Und es stimmt, theoretisch gibt das Gesetz den Beamten mehr Möglichkeiten, indem es eine Straftat niederschreibt, die es schon längst gibt. Kritiker sagen: Die Schwarzmärkte sind schon jetzt illegal, weil sie Beihilfe zu einer Straftat leisten. Das zeigte ein Fall aus der vergangenen Woche, bei dem vier Betreiber der Missbrauchs-Plattform "Elysium" bereits zu Haftstrafen verurteilt wurden.

So reagiert der Justizminister von Bayern auf die Kritik

Eisenreich beharrt gegenüber watson darauf, dass Bayern lediglich "konstruktive Veränderungsvorschläge" eingebracht habe.

Er sagt:

"Journalisten und Whistleblower sind nicht erfasst."

Immerhin seien Personengruppen vom neuen Gesetz ausgeschlossen, die ihrer beruflichen Pflicht nachgingen.

Zur Kritik an dem Begriff "Erleichtern" von Straftaten sagt Eisenreich: Es handele sich "lediglich um eine bekannte und bewährte Umschreibung für Beihilfehandlungen, was der Betrieb von illegalen Plattformen in gewisser Weise auch ist." Auf die Frage nach der Haftung von Teilnehmern des TOR-Netzwerks ging der Minister in seinem Statement gegenüber watson nicht ein.

Die Online-Durchsuchungen von Verdächtigen verteidigt der Minister. Die Organisatoren von Schwarzmärkten ließen sich ohne dieses Ermittlungsinstrument in der Praxis schlicht nicht verfolgen. "Spuren in der realen Welt gibt es meist nicht", sagt er.

Weiter würden Online-Durchsuchungen nur "unter besonderen, strengen Voraussetzungen" stattfinden – in diesem Fall bei einem Anfangsverdacht einer "gewerbs- oder bandenmäßigen Begehung." Immer gebe es dabei strenge Kontrollen der Behörden und einen Richter, der es den Beamten erst erlauben müsse, in einen Computer oder Handy einzubrechen.

Das richtige Ziel?

Interessant ist, dass der bayerische Justizminister in seiner Argumentation so stark auf den Alltag von Polizisten verweist. Wer schon einmal mit einem speziell geschulten Ermittler in einem Cyber-Zentren gesprochen hat, der bekommt Zweifel, warum gerade das "Darknet" so prominent diskutiert wird. Schließlich verlagern sich Schwarzmärkte längst in andere Bereiche.

Denn die Händler, um die es geht, sind immer seltener im "Darknet" zu finden.

  • Wer in der Vergangenheit eine Beziehung zu einem Dealer aufgebaut hat, der braucht jetzt kein Darknet mehr, sondern nur noch einen Messenger. Experten sprechen von lokalen "Drop Markets" – ein Deal wird im Messenger abgemacht und die Ware an einem geheimen Ort in der Nähe deponiert.
  • Außerdem poppen seit kurzem Angebote auf, die auf eine direkte Verbindung zwischen Anbieter und Kunden setzen (P2P) – sie schalten keine zentrale Plattform mehr dazwischen.

Wenn es aber keine zentralen Server und keine zentrale Organisation gibt, können die Behörden noch so viele Online-Durchsuchungen im gesamten Internet durchführen dürfen. Das Dilemma bleibt: Je dezentraler der Schwarzmarkt-Handel, desto schwieriger lässt er sich verfolgen – es gibt einfach zu viele kleine Ziele.

Deshalb könnte das Gesetz, das am Freitag besprochen wurde, schon bald nicht einmal mehr den Ermittlern etwas nutzen.

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Video: watson/Max Biederbeck, Lia Haubner

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