Bild: Imago/Getty Images/Montage: watson
Musik
Ist er ein Verräter oder nicht? Das fragt sich die komplette Rap-Szene seit Monaten bezüglich Bushido. Nun haben wir die Antwort. Zumindest, wenn wir dem Richter Andreas Müller, den "16Bars" dazu befragt haben, glauben. Sein Urteil lautet:
Bushido ist kein 31er!
31er? Was ist das? In §31 Betäubungsmittelgesetz geht es um die Strafmilderung oder das Absehen von Strafe bei Vergehen unter bestimmten Voraussetzungen. Eine davon steht in Absatz 2 des Paragrafen und heißt auf deutsch so viel wie: an die Polizei petzen.
Der Artikel im Wortlaut:
Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter
1. durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder
2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann. War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. § 46b Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
Warum stellt sich überhaupt die Frage, ob Bushido ein 31er ist?
- Bushido erlebt gerade nicht die angenehmsten Zeiten. Der Grund: Der Clinch mit dem mutmaßlichen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker. Die beiden hatten bis März 2018 gute Geschäfte miteinander gemacht – seit dieser Trennung steht Bushido unter Polizeischutz.
- Zwischen Capital Bra und seinem langjährigen Produzenten und dem Labelinhaber von "Ersguterjunger" herrscht seitdem Beef. Bra begründete den Bruch damals so:
"Ich bin nicht mehr bei EGJ, da mein Label-Boss intensiv mit der Polizei arbeitet. Jetzt scheißt er Leute an, die Leute gehen in den Knast. Ich bin nicht für sowas, Polizei ist jetzt dein Team." (Bild.de) - Und nun kommen wir zu den Gerüchten: Seit drei Monaten ist Bushido aus Social Media verschwunden. Das soll ihm angeblich geraten worden sein.
- Auch auf diesen Disstrack von Capital Bra und Fler reagierte er nicht.
- Erst jetzt, da ihn der Richter von der Schuld eines 31ers "freigesprochen" hat, meldet sich Bushido zu Wort. Er teilte das Video auf YouTube mit dem simplen Kommentar: "Yo!" (laut.de)
Hier kannst du das "richterliche" Urteil sehen:
Das sind die Argumente des Richters:
- jeder, unabhängig einer Gefährdungslage, kann Polizeischutz bekommen.
- Man steht nicht freiwillig unter Polizeischutz. Sprich: Bushido hat das nicht entschieden.
- Für Polizeischutz ist keine Kooperation mit der Polizei nötig.
Übrigens – das ist Andreas Müller:
(hd)
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