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Entscheidung im EU-Parlament: Veggie-Burger darf Veggie-Burger bleiben

Bean and corn veggie burger with separate salads EVGF03686
Wird immer beliebter: Die vegetarische oder vegane Variante des Hamburgers.Bild: imago images / Westend61
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Entscheidung im EU-Parlament: Veggie-Burger darf Veggie-Burger bleiben

24.10.2020, 13:20
Mehr «Nachhaltigkeit»

Das EU-Parlament hat sich gegen ein Verbot der Vermarktung von Fleischersatzprodukten unter Begriffen wie Veggie-Burger oder vegane Wurst ausgesprochen. Die Abgeordneten lehnten am Freitag einen entsprechenden Antrag ab. Weiter eingeschränkt werden soll aber das Marketing von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse.

Dem abgelehnten Antrag zufolge sollten "sich auf Fleisch beziehende Begriffe und Bezeichnungen (...) ausschließlich den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten" sein. Als Beispiele werden die Bezeichnungen Steak, Wurst, Schnitzel, Burger oder Hamburger genannt. Fleischlose Ersatzprodukte hätten dem Gesetzesvorschlag zufolge diese Begriffe nicht mehr in ihrer Produktbezeichnung führen dürfen.

Die vom Landwirtschaftsausschuss des Parlaments vorgeschlagenen Gesetzesänderungen waren in erster Linie auf den Druck von Agrarverbänden zurückgegangen. Der Generalsekretär der europäischen Agrarlobby Copa-Cogeca, Pekka Pesonen, beklagte etwa, Anbieter von Ersatzprodukten würden "Fleischbezeichnungen kapern".

Verbraucherschutzorganisation lobt Beschluss

Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC lobte den Beschluss als "gute Neuigkeit". Die Verbraucher seien nämlich keineswegs verwirrt von Soja-Steaks oder Kichererbsen-Würstchen im Regal, wenn solche Produkte klar als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet seien. Vielmehr machten es Bezeichnungen wie Burger oder Steak für Verbraucher einfacher, solche Produkte in ihre Mahlzeiten zu integrieren.

Weiter eingeschränkt werden soll nun nur die Vermarktung von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse. Schon nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 dürfen rein pflanzliche Produkte nicht mehr als Sojamilch oder Pflanzenkäse verkauft werden. Dieses Verbot soll nun auf Bezeichnungen wie "-geschmack, -ersatz, Art oder dergleichen" ausgeweitet werden. Ausgenommen davon sind seit langem gängige Begriffe wie Erdnussbutter oder Kokosmilch.

Die Einschränkung für Milchprodukte kritisierte die Verbraucherschutzorganisation als "unnötig". Das habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun.

Der Markt für Fleisch- und Milchersatzprodukte auf der Basis von pflanzlichem Eiweiß boomt seit Jahren. Schätzungen zufolge hat sich der Absatz von Fleischersatzprodukten in Europa in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdoppelt.

Mehr pflanzliche Ernährung für die eigene Gesundheit und die des Planeten

Die Verbraucherorganisation BEUC betonte, mehr Menschen in der EU müssten sich "für ihre Gesundheit und für die des Planeten" öfter pflanzlich ernähren. Am besten sei dabei, selbst zu kochen – doch dazu hätten nicht alle Zeit oder Fähigkeit. "Attraktive, günstige und bequeme Alternativen zu tierischem Eiweiß" seien daher notwendig.

Greenpeace nannte die ganze Debatte über Veggie-Burger "sinnlos". Es sei "erbärmlich", dass das Parlament sich hier nicht gegen die Agrarlobby gewehrt habe.

Der angenommene Gesetzestext für Milcherzeugnisse ist Teil des Reformpakets für die gemeinsame Agrarpolitik. Über das Gesetzespaket als Ganzes sollte im Laufe des Freitags abgestimmt werden. Nach Annahme können die Verhandlungen des Parlaments mit den Mitgliedstaaten beginnen.

(vdv/afp)

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