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Amazon und Co.: Bundesregierung sagt Rücksendungs-Kultur den Kampf an – per Gesetz

Pollution concept. Garbage pile in trash dump or landfill at sunset.
Roten Schuh bestellt, aber dann doch lieber einen gelben gehabt? Schnell zurückgeschickt – und ab damit auf die Müllkippe. Damit soll jetzt Schluss sein.Bild: getty images / iStockphoto / nicoletaiones / vchalcu /montage watson
Nachhaltigkeit

Bundesregierung sagt Wegwerfkultur den Kampf an

12.02.2020, 14:4212.02.2020, 15:10
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Wer kennt das nicht: Man bestellt ein rotes T-Shirt im Internet und stellt hinterher fest, dass man lieber ein gelbes gehabt hätte. Also geht das Ding zurück zum Versandhändler. Der wird das schon an jemand anderes verkaufen, denken wir, während unser rotes T-Shirt im Schredder landet.

Oder diese Szene: Morgens auf dem Weg zur Arbeit einen Kaffee-to-go in der U-Bahn schlürfen (während wir auf unserem Smartphone das nächste Kleidungsstück/Gadget zum Zurückschicken bestellen) und den Becher arglos im Mülleimer entsorgen. Hey, wenigstens landet er nicht auf der Straße. So wie die Kippe, die wir auf dem Weg ins Büro noch rauchen.

All das gehört zu den Annehmlichkeiten unseres modernen, westlichen Lebens – und trägt immens dazu bei, dass wir die Ressourcen unseres Planeten in immer höherem Tempo verschlingen, während wir ebenso schnell immer mehr Müll ausscheiden.

Schluss mit Schmutz

Und weil wir Menschen einmal Liebgewonnenes nur ungern wieder hergeben, versucht seit geraumer Zeit die Politik – namentlich die Europäische Union – sich unserer Wegwerf-Retouren-Scheißegal-Kultur anzunehmen.

Jetzt hat das Bundesumweltministerium unter Ministerin Svenja Schulze (SPD) einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der EU-Richtlinien umsetzt und vielleicht nicht Schluss machen wird mit dem Verschwenden und Verschmutzen – aber doch zumindest dicke Schranken vor die größten Sünden stellen soll.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Hinter dem sperrigen Namen geht es etwa um eine Pflicht für Händler, Waren benutzbar zu halten sowie eine Beteiligung an den Entsorgungskosten für Einwegbecher oder Zigarettenkippen. Produzenten werden mit dem Gesetz grundsätzlich verpflichtet, sich an der Müllbeseitigung in den Kommunen zu beteiligen.

Verschwendung vermeiden

Schulze will auch verhindern, dass eigentlich noch hochwertige Waren vor allem im Onlinehandel vernichtet werden, etwa um Platz in den Regalen zu schaffen – oder weil Wegwerfen irrsinniger Weise günstiger ist, als zurückgesandte Artikel wieder neu anzubieten.

Verboten ist die Retouren-Vernichtung zwar auch weiterhin nicht grundsätzlich. Aber zumindest schreibt das neue Gesetz nun vor, die Waren "gebrauchsfähig" zu halten. Nur verdorbene Produkte, die ein gesundheitliches oder technisches Risiko darstellen, oder solche, deren Lagerung nicht zumutbar ist, dürften dann weggeschmissen werden.

Zunächst will der Bund aber Druck auf Händler ausüben und sie zwingen, den Umgang mit nicht verkauften Waren zu dokumentieren. Die Unternehmen sollen künftig transparent machen, wie viel Ware sie vernichten.

Aber nicht nur Händler und wir Verbraucher sollen künftig zur Ressourcenschonung gezwungen werden, auch der Staat selbst will sich zu einem verstärkten Einsatz von wiederverwerteten Produkten verpflichten.

Zwar werden bereits jetzt große Mengen von Müll wieder aufbereitet, die Produkte finden jedoch nicht ausreichend Absatz. Daher sollen Behörden beim Kauf diese bevorzugen, wenn auch nicht zu jedem Preis. Von den insgesamt rund 6000 Beschaffungsstellen erwartet sich das federführende Umweltministerium einen Nachfrageschub.

Umweltschützer unzufrieden

Die Abfallrahmenrichtlinie der EU muss laut BMU bis zum 5. Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Die gesetzlichen Details und Verordnungen müssen noch im parlamentarischen Verfahren ausgearbeitet werden.

Die Grünen bemängeln das: Bislang sei die Obhutspflicht "nicht mehr als eine freundliche Erinnerung an die Hersteller, ihrer Produktverantwortung gerecht zu werden", erklärte die umweltpolitische Sprecherin im Bundestag, Bettina Hoffmann.

Sie kritisierte außerdem, dass es "im Produktrecht keine verbindlichen Standards für den Einsatz von Rezyklaten, Reparaturfähigkeit oder Langlebigkeit gibt".

Auch Umweltschutzverbände kritisieren den Gesetzesentwurf, unter anderem der Umweltverband NABU.

Bundesgeschäftsführer Leif Miller sagt:

"Wir brauchen verbindliche Abfallvermeidungsziele. Die Bundesregierung muss eine globale Vorreiterrolle einnehmen, statt nur das umzusetzen, was von der EU ohnehin vorgegeben wird."

Es könne nicht sein, dass das Gesetz erlaube, 2035 noch über ein Drittel der Abfälle zu verbrennen und zu deponieren. Nötig sei ein Gesetz, das Unternehmen zwinge, recyclingfreundlich zu produzieren.

"Hersteller müssen außerdem verpflichtet werden, Recyclingmaterial bei der Produktion einzusetzen."

Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte den Gesetzentwurf als "vertane Chance" und fordert gar, das Gesetz zu stoppen. Anders als von Bundesumweltministerin Svenja Schulze angekündigt, stoppe das Gesetz die unnötige Vernichtung neuwertiger Waren nicht.

Außer dem sei "die Recyclingquote für Siedlungsabfälle von nur 65 Prozent bis 2035 ist viel zu niedrig angesetzt". Um den Einsatz von Recyclingmaterial voran zu bringen, wäre zudem die Festlegung von Mindesteinsatzquoten notwendig, so die DUH.

"Diese fehlen jedoch im neuen Gesetz."

Die Bundesländer seien daher aufgefordert, Schulzes Gesetzentwurf im Bundesrat zu stoppen, und Nachbesserungen zu verlangen.

Berechtigte Kritik?

Dass die Umweltschutzverbände mit ihrer Kritik nicht ganz falsch liegen, lässt sich daran ablesen, wer den Entwurf am Dienstag lobte. Für den Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland sagte Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer:

"Wir begrüßen die angestrebte ökologische Fortentwicklung von Produktion und Handel. Nachhaltigkeit und der verantwortliche Umgang mit Ressourcen entscheiden immer stärker auch über den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche."

Viel effektiver und nachhaltiger als eine geplante bürokratische Berichtspflicht wäre es aber, die Umsatzsteuer auf Sachspenden abzuschaffen und damit "Spenden statt entsorgen" zu erleichtern.

Ran an die Retouren

Was auch helfen könnte: Retouren nicht mehr kostenfrei anzubieten. Retourenforscher der Uni Bamberg hatten in einer Studie im vergangenen Jahr Online-Händler befragt. Ergebnis: schon eine Gebühr von drei Euro könnte die Zahl der Rücksendungen um 16 Prozent senken. Das entspräche 80 Millionen Retouren weniger und einer Einsparung von 40.000 Tonnen CO2.

Oder wir überlegen uns einfach vor dem Kauf, welche Farbe unser neues T-Shirt haben soll.

(pcl/dpa/reuters/afp)

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