Zoos sollen wieder öffnen dürfen. Dann können sich die Besucher wieder an den Murmeltieren im Berliner Zoo erfreuen.Bild: dpa
Deutschland
30.04.2020, 20:4701.05.2020, 14:23
In der Corona-Krise haben sich Bund und Länder auf
vorsichtige Lockerungen der bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen
geeinigt. Sie betreffen unter anderem Spielplätze und Gotteshäuser.
Die meisten Schüler und Kita-Kinder müssen allerdings noch eine Weile zu Hause bleiben. Für größere Lockerungsschritte sei noch nicht die
Zeit, entschieden Bund und Länder am Donnerstag. Auch Gastronomie und
Fußballfans brauchen noch Geduld.
Steigen die Neuinfektionen wieder?
Mit Blick auf die zum 20. April umgesetzten Lockerungen erklärten
Bund und Länder in einem gemeinsamen Beschluss: "Es ist noch zu früh,
um anhand der gemeldeten Neuinfektionen beurteilen zu können, ob sich
diese Öffnungsmaßnahmen trotz der Hygieneauflagen verstärkend auf das
Infektionsgeschehen ausgewirkt haben."
Merkel sprach von einer gewaltigen Herausforderung für die Bürger und
alle Ebenen des Landes, für die es "keinerlei Vorlage gibt". Wichtig
sei vor allem, die Infektionsketten nachzuvollziehen. "Keine
Experimente mit der Gesundheit der Menschen", betonte Bayerns
Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Man habe sich nur für
Lockerungen entschieden, die "kein nennenswertes größeres
Infektionsrisiko mit sich bringen", sagte Hamburgs Erster
Bürgermeister Peter Tschentscher.
Das sind die Neuerungen:
Kontaktbeschränkungen
Die Abstandsregeln für das öffentliche Leben bleiben vorerst
bestehen. Ein konkretes Enddatum nannte Merkel am Donnerstag nicht – Kanzleramtschef Helge Braun hatte zuvor einen Zeitraum bis mindestens
zum 10. Mai genannt. Bis dahin sollen Bürger in der Öffentlichkeit
einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur
alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im
Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
Die Polizei kontrolliert, ob sich die Menschen an die Kontaktbeschränkungen halten.bild: imago images / Seeliger
Spielplätze
Rutschen, Wippen und Schaukeln soll unter Auflagen wieder erlaubt
werden. Merkel betonte allerdings, die endgültige Entscheidung über
eine Öffnung träfen die Länder selbst. In Berlin durften die Kinder
am Donnerstag bereits wieder auf viele Spielflächen. Hessen,
Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein entschieden nach
den Beschlüssen sofort, ihre Plätze möglichst rasch, teils schon am
Wochenende wieder zu öffnen. Die Auflagen müssten aber noch
festgelegt werden, einzelne Kommunen dürfen ausscheren.
Museen, Zoos, Gedenkstätten
Das dürfte vor allem diejenigen freuen, die in den vergangenen Wochen
unter Langeweile litten: Auch Museen, Zoos, Ausstellungen und
Gedenkstätten sollen wieder öffnen dürfen. Warteschlangen sollen aber
unbedingt vermieden werden. Damit die Abstandsregeln in kleinen und
historischen Gebäuden eingehalten werden können, sollen Umbauten mit
zehn Millionen Euro gefördert werden. In einigen Bundesländern wie
Berlin, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind die
Zoos und Tierparks bereits jetzt geöffnet. Am Montag sollen auch die
Berliner Museen starten. Andere Länder kündigten Öffnungen an.
Gottesdienste und religiöse Feiern
Gemeinschaftliche Gottesdienste sollen ebenfalls wieder erlaubt
werden – auch hier mit Abstands- und Hygieneregeln. Besondere
religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie
Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis wieder möglich sein.
Einzelne Länder hatten auch hier schon Lockerungen vorgenommen oder
angekündigt. Die Kirchen haben für sich Bedingungen für religiöse
Feiern definiert: Die Evangelische Kirche in Deutschland plant
Gottesdienste ohne Singen und Blasinstrumente, die katholische
Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt leises Singen und besondere
Vorsichtsmaßnahmen für die Kommunion.
Schulen und Kitas
Wann wieder mehr Kinder in Schulen und Kitas dürfen, bleibt offen.
Bund und Länder wollen am 6. Mai genauer darüber beraten.
Kanzleramtschef Helge Braun äußerte die Hoffnung, dass auch alle
Kita-Kinder vor den Sommerferien noch einmal in Betreuung könnten.
Einer wissenschaftlichen Analyse zufolge sind Kinder, was das
Coronavirus angeht, genauso ansteckend wie Erwachsene. Das Team um
den Virologen Christian Drosten von der Berliner Charité warnte daher
vor einer uneingeschränkten Öffnung von Schulen und Kindergärten.
Können Grundschüler bald wieder zusammen toben? Am 6. Mai wird darüber entschieden.Bild: getty images / Niedring/Drentwett
Gaststätten und Hotels
Auch hier gibt es keine Änderungen: Die Restaurants, Cafés und Hotels
bleiben zu. Die Fachminister sollen bis zu der auf den
6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder Vorschläge machen. Es gehe
darum, Perspektiven aufzuzeigen, sagte Merkel. Auf die Frage, ob man
diesen Sommer wohl wieder innerhalb Europas reisen könne, antwortete
Merkel, das stehe jetzt noch nicht auf der Agenda.
Ladenöffnungen
Auch hier gibt es erstmal keine Änderungen. Merkel verteidigte das
umstrittene Verbot für größere Geschäfte mit mehr als 800
Quadratmetern. Ziel sei es, nicht den gesamten "Personenverkehr" in
den Innenstädten zu haben. Außerdem müsse man ausgewogen vorgehen:
"Mir war zum Beispiel jetzt auch wichtig, dass wir nicht den gesamten
Handel aufmachen, aber noch kein Wort über Kitas gesagt haben." Der
Einzelhandel hatte massive Kritik an der 800 Quadratmeter-Regel
geübt. Das Verkaufsverbot war in Bayern für verfassungswidrig erklärt
worden, andere Gerichte hatten die Regel bestätigt. So darf das
KaDeWe in Berlin nach einer Gerichtsentscheidung wieder auf seiner
gesamten Fläche öffnen.
(vdv/mit Material von dpa)
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