Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.
"Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden", entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe.
Das heißt aber nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Die Richter verwiesen auf das Datenschutzgesetz. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Diese Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.
Anderes als in Russland fahren in Deutschland erst wenige Autofahrer mit den kleinen Kameras an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett herum.
Doch Dashcams werden auch hierzulande immer beliebter: Einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom zufolge nutzen diese derzeit acht Prozent von 1000 befragten Autofahrern. Weitere 13 Prozent wollen das in Zukunft auf jeden Fall tun, 25 Prozent können es sich vorstellen. Für ein hilfreiches Beweismittel halten sie fast drei Viertel der Befragten.
(pb/dpa/afp)