Während weltweit Hunderttausende Menschen für den Klimaschutz auf die Straßen gingen, haben die Bundesländer wichtige Kernelemente des Klimapakets der Regierung im Bundesrat zunächst gestoppt. Die Steuersenkung für Fernbahntickets, die Entlastungen bei der Haus-Sanierung sowie die Pendlerpauschale liegen auf Eis und werden nach einstimmigem Beschluss der Länderkammer vom Freitag im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch einmal verhandelt.
Das eigentliche Klimaschutz-Dachgesetz – mit den verbindlichen CO2-Einsparzielen einzelner Sektoren wie Verkehr oder Gebäude – sowie die geplante Regelung zur Verteuerung von Flugtickets passierten dagegen den Bundesrat. Gleiches gilt für den umstrittenen CO2-Preis auf Sprit, Gas und Heizöl. Vor allem die Grünen halten den Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne CO2 für zu niedrig und wollten Änderungen im Vermittlungsausschuss. Dafür fehlte aber die nötige Mehrheit in der Länderkammer. Auch die erhöhte Luftverkehrsabgabe kann im nächsten Jahr in Kraft treten, da sie im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig war.
Einig sind sich alle Länder darin, dass sie im Zuge des Klimapakets eine finanzielle Entlastung brauchen. Sie beklagen, dass das Geld aus dem CO2-Preis allein dem Bund zufließt, aber sie auf der anderen Seite Einnahmeverluste durch die erhöhte Pendlerpauschale oder die Senkung der Bahn-Mehrwertsteuer haben. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) forderte zudem Verbesserungen etwa beim CO2-Preis, der zu niedrig sei: "Wir haben die Aufgabe, die Dinge so auf den Weg zu bringen, dass sie für andere Leute kopierfähig sind."
Die Bundesregierung reagierte kurz danach auf Forderungen der Länder und sagte Nachbesserungen am Klimapaket zu. Dabei geht es darum, Belastungen von energieintensiven Unternehmen bei einer CO2-Bepreisung zu vermeiden. In einer Protokollerklärung bekräftigt die Bundesregierung, dass sie für die Zeit ab 1. Januar 2022 im Wege einer Rechtsverordnung erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen regeln werde. Verhindert werden soll, dass Firmen wegen Belastungen abwandern und in anderen Ländern CO2 ausstoßen.Die Protokollerklärung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin heißt es, die Bundesregierung werde alle relevanten Beteiligten, insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen, in den Prozess einbeziehen.
(hau/dpa)