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Berateraffäre: Grünen-Abgeordneter Lindner stellt Strafanzeige

Ursula von der Leyen.
Ursula von der Leyen. Bild: Getty
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Datenschwund bei von der Leyens Handy: Grünen-Abgeordneter stellt Strafanzeige

21.12.2019, 14:3221.12.2019, 14:57
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Der Grünen-Politiker Tobias Lindner hat Strafanzeige wegen der Löschung der Daten auf einem Mobiltelefon der früheren Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestellt.

  • Das bestätigte eine Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion am Samstag. Es bestehe der Verdacht der Beweismittelvernichtung durch das Ministerium.
  • Die Löschung ist brisant, weil der Untersuchungsausschuss zur sogenannten Berateraffäre die Handydaten als Beweismittel angefordert hatte.
  • Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" über die Anzeige berichtet.

Das steht in der Anzeige gegen von der Leyen

In der Anzeige, die der Nachrichtenagentur AFP vorlag, macht Lindner geltend, durch die Löschaktion sei die Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses vereitelt worden. Damit sei dem Ziel einer parlamentarischen Aufklärung der sogenannten Berateraffäre erheblich geschadet worden.

Im Raum stehe der Verdacht, das Ministerium habe mit der Löschung gegen Paragraf 274 des Strafgesetzbuches verstoßen. Demnach macht sich strafbar, wer beweiserhebliche Daten "löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert".

Lindner verwies auf mehrere Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses, dessen Obmann er für die Grünen ist. Diese hätten die "Beiziehung" aller Unterlagen aus dem Leitungsbereich des Verteidigungsministeriums "sowie sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel" umfasst.

  • Lindner argumentierte weiter, das Verteidigungsministerium sei aufgrund der Beweisbeschlüsse des U-Ausschusses im Sommer 2019 "nicht mehr allein verfügungsbefugt" gewesen.
  • Zudem habe das Ministerium selbst zum Zweck der Beweissicherung am 1. Februar 2019 Weisung erteilt, dass "mögliche den Untersuchungsausschuss betreffende Unterlagen (auch in elektronischer Form) ungeachtet etwaiger Löschungsfristen zu erhalten seien".
  • Die Sicherheitslöschung des Diensthandys der Ministerin verstoße somit "gegen das eigene Aktenmoratorium des Ministeriums".

Dem "Spiegel" sagte Lindner:

"Das Löschen eines Handys, ohne es zuvor auf mögliche Beweismittel auszuwerten, hat nichts mehr mit dem normalen Fingerhakeln zwischen Bundesregierung und einem Untersuchungsausschuss zu tun, hier geht es um einen handfesten Skandal."

So verteidigt sich das Ministerium

Am Donnerstag hatte das Verteidigungsministerium im Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre eingeräumt, dass ein Diensthandy der früheren Ministerin im August 2019 komplett gelöscht worden sei. Damit seien auch alle SMS-Nachrichten nicht wiederherstellbar.

Das Ministerium berief sich auf Sicherheitsgründe. Die Löschung sei nötig geworden, weil die Handynummer der damaligen Ministerin von der Leyen im Sommer auf einer Internetseite veröffentlicht worden sei.

Der Untersuchungsausschuss geht dem Vorwurf nach, dass im Verteidigungsministerium millionenschwere Verträge unter Umgehung des Vergaberechts verteilt worden sein sollen. Auch der Vorwurf der Vetternwirtschaft steht im Raum.

(pcl/afp)

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