Die Unionsfraktion will als Reaktion auf die Maskenaffäre mit einem 10-Punkte-Plan für mehr Transparenz sorgen. Ziel sei es, "die bislang geltenden Transparenzvorschriften im Abgeordnetengesetz deutlich zu verschärfen", heißt es in dem am Freitag vom Geschäftsführenden Vorstand der Unionsfraktion formulierten Papier, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin und mehreren anderen Medien vorlag. Ziel sei es, diese "Transparenzoffensive" umgehend gesetzlich umzusetzen".
Nach Informationen der dpa aus Unionskreisen wollten am Freitag die Fraktionsmanager der Koalitionsfraktionen von Union und SPD über ein gemeinsames Vorgehen im Zusammenhang der Lobbyismus- und Korruptionsvorwürfe gegen einzelne Unionsabgeordnete verhandeln.
Die Unionsfraktion will unter anderem eine bezahlte Tätigkeit als Interessenvertreter für einen Dritten gegenüber der Bundesregierung oder im Bundestag gesetzlich verbieten und Verstöße mit einem neuen Ordnungsgeld belegen. Damit dürften nicht nur die umstrittenen Provisionszahlungen an Abgeordnete bei Maskenlieferungen gefasst sein, sondern auch die Lobbyvorwürfe gegen einzelne Abgeordnete im Zusammenhang mit dem autoritär regierten Aserbaidschan. Zudem ist eine Gewinnabschöpfung verbotener Einnahmen geplant – zusätzlich zu einer möglichen Geldstrafe.
Die Veröffentlichung von hohen Nebeneinkünften sollen nach den Vorstellungen der Unionsfraktion grundlegend neu geordnet und transparenter gemacht werden. "Zukünftig sollen Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihre Nebenverdienste ab 100.000 Euro auf Euro und Cent genau angeben." Offen war, ob sich der Koalitionspartner SPD oder die Opposition auf diese Schwelle einlassen würden. Auch Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen sollen genannt werden müssen.
Abgeordnete sollen nach diesen Plänen zudem anzeigen müssen, wenn sie Aktionsoptionen als Gegenleistung im Rahmen einer Nebentätigkeit erhalten. Auch die Entgegennahme von Geldspenden soll den Parlamentariern verboten werden. Parteispenden, die ein Abgeordneter erhalte und an seinen Partei weiterleite, sollten zulässig bleiben.
Der 10-Punkte-Katalog sieht außerdem vor, Abgeordnetenbestechung oder -bestechlichkeit als Verbrechen und nicht mehr als Vergehen zu ahnden. Die Mindeststrafe solle damit auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden. Die Unionsfraktion will sich zudem zusätzlich zu den vorgeschlagenen Verschärfungen der gesetzlichen Transparenzvorschriften einen verbindlichen Verhaltenskodex geben. Dieser solle klare ethische Anforderungen an die Fraktionsmitglieder definieren und einen internen Kontroll- und Sanktionsmechanismus festlegen, heißt es in dem Papier.
(vdv/dpa)