Der Vermittlungsausschuss soll am Donnerstag eine Lösung im Streit um das geplante Adoptionshilfengesetz finden.Bild: imago images / Christian Spicker
Deutschland
10.12.2020, 14:3310.12.2020, 15:53
Vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum neuen Adoptionsrecht am Donnerstagabend haben die Grünen an Union und SPD appelliert, den Weg für eine Einigung frei zu machen.
"Der Vermittlungsausschuss hat heute die Chance, eine Verschärfung der Diskriminierung von Regenbogenfamilien abzuwenden", erklärte die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann am Donnerstag in Berlin. "Viel zu lange hat die Regierungskoalition aus Union und SPD eine Lösung verhindert."
Britta Haßelmann fordert Lösung: "Im Jahr 2020 nicht hinnehmbar."
Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf für mehr staatliche Unterstützung bei Adoptionen im Juli gestoppt, weil dieser nach Auffassung mehrerer Landesregierungen lesbische Paare diskriminiert.
Die vom Bundestag im Mai beschlossene Neuregelung sah für lesbische Paare künftig eine verpflichtende Beratung bei der Stiefkindadoption vor. "Die ursprünglichen Vorhaben der Koalition würden für Kinder, die in Regenbogenfamilien hineingeboren werden, und deren Eltern eine stärkere Diskriminierung bedeuten", kritisierte Haßelmann. "Das ist im Jahr 2020 nicht hinnehmbar."
Kern des gescheiterten Adoptionshilfegesetzes ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung bei Adoptionen. Um die Position der Herkunftseltern zu stärken, sollen diese gegenüber der Vermittlungsstelle einen Rechtsanspruch auf allgemeine Information über das Kind erhalten. Adoptivkinder, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, sollen künftig stets durch eine Fachstelle vermittelt werden. Damit soll verhindert werden, dass sie ohne Begleitung in die Bundesrepublik kommen.
Im Vermittlungsausschuss sitzen jeweils 16 Vertreter von Bundestag und Bundesrat. Mit dem Vorsitz wechseln sich beide Kammern vierteljährlich ab. Wenn das Gremium einen Kompromiss für ein strittiges Gesetz erarbeitet, muss dieser erneut Bundestag und Bundesrat passieren.
(vdv/afp)
Anmerkung der Redaktion inklusive Richtigstellung: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir behauptet, der hier formulierte Urteilsspruch würde eine Frau betreffen, die sich gegenüber Medien als Betroffene zum MeToo-Skandal bei der Linken geäußert hatte. Das war inhaltlich falsch. Wir bedauern den Fehler und haben die entsprechenden Passagen korrigiert bzw. entfernt. Richtig ist: Verurteilt wurde eine Frau, die sich als Reaktion auf die damaligen Medienberichte auf Social Media zu dem Fall äußerte.