Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die gesamte AfD im Bund als Verdachtsfall ein. Damit kann die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das berichten unter anderem der "Spiegel" und auch die ARD am Mittwoch.
Laut "Spiegel"-Informationen verpflichtete sich der Verfassungsschutz allerdings in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten. Dasselbe gelte für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021.
Die AfD hatte gegen eine solche Einstufung durch den Verfassungsschutz und Verlautbarungen dazu geklagt. Das BfV wollte sich am Mittwoch nicht zu den Berichten äußern. Es erklärte auf Anfrage: "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich."
Grundlage für die Beobachtung der gesamten AfD ist den Berichten zufolge ein rund 1000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür hatten die Juristen und Rechtsextremismus-Experten des Amts in den vergangenen zwei Jahren etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.
Die Gesamtpartei AfD war Anfang 2019 vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft worden. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber "tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.
(jab/afp)