Niemand stehe über dem Gesetz, erklärte die Richterin. Welche Informationen der Mitarbeiter dem Kongress tatsächlich preisgeben dürfe, werde jedoch zum Teil von anderen Vorschriften geregelt. Das Justizministerium wollte US-Medienberichten zufolge Berufung gegen die Entscheidung der Richterin einlegen.
Der Justizausschuss hatte McGahn im Rahmen der Ermittlungen zur möglichen Beeinflussung der US-Wahlen durch Russland vorgeladen. McGahn hatte Sonderermittler Robert Mueller Rede und Antwort gestanden, die Regierung wollte ihn aber an einer Aussage im Parlament hindern. Der Ausschussvorsitzende Jerry Nadler begrüßte die Entscheidung und erklärte, McGahn sei ein "zentraler Zeuge" bei der Klärung der Frage, ob Trump die Ermittlungen Muellers behindert habe.
Der gerichtlichen Auseinandersetzung kommt inzwischen noch größere Bedeutung zu, denn mehrere aktuelle und frühere Mitarbeiter des Weißen Hauses weigern sich, im Rahmen der Ermittlungen für ein mögliches Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Donald Trump vor dem Parlament auszusagen.
Dazu gehört zum Beispiel der frühere stellvertretende Nationale Sicherheitsberater Charles Kupperman. Dieser hat sich in einem separaten Verfahren an ein Gericht gewandt, um klären zu lassen, ob er vor dem Parlament aussagen muss oder ob er sich an Trumps Anordnung halten muss, die Ermittlungen zu blockieren.
Sein Chef John Bolton weigert sich ebenfalls, vor dem Kongress auszusagen. Selbiges gilt für den amtierenden Stabschef des weißen Hauses, Mick Mulvaney. Das weiße Haus sagte dazu, dass die vorgeladenen Personen wichtig für die Regierungsgeschäfte seien. Entsprechend genießen sie Immunität gegen die Vorladung. Mit dem aktuellen Urteil sollte das nun vorbei sein.
(dpa/lin)