Es ist ein Vorfall in der sächsischen Landesklasse Nord, der nun für ein verräterisches Urteil an einem Sportgericht gesorgt hat: Im Dezember 2018 hatte ein Spieler des SV Naunhof 1920 seinen Gegenspieler von Roter Stern Leipzig homophob beleidigt.
Als der Verein die Sache vor das Sportgericht brachte, wurde dort entschieden: Die Äußerung des Spielers seien "gerade noch als fußballtypisch anzusehen". Über den Vorfall berichtet Belltower.News, ein Watchblog der Amadeu Antonio Stiftung.
Laut den Schilderungen von Roter Stern Leipzig habe ein Spieler des Teams einen Spieler aus Naunhof eng gedeckt. Daraufhin habe der Naunhofer Kicker seinen Gegner gefragt, ob er schwul sei. Als der Fußballer von RSL verneinte, seien laut des Roten Sterns Leipzig Beleidigungen wie "Schwuchtel" und "Arschficker" gefallen.
Der Leipziger Club legte eine Beschwerde beim Sportgericht des Sächsischen Fußball-Verbands ein. Das Gericht entschied: Die Frage "Bist du schwul?" sei "gerade noch als fußballtypisch anzusehen". Das Verfahren sei eingestellt worden, berichtet Belltower.News.
"Eine homophobe Äußerung auf dem Fußballplatz wird damit also als nicht relevant genug zum Abmahnen eingestuft. Das ist fatal", kommentiert der Blog.
Der renommierte Fan-Forscher Robert Claus sagte Belltower.News: