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Rolling Stones drohen Trump mit Klage wegen Nutzung ihrer Songs

FILE - In this March 24, 2016 file photo, members of The Rolling Stones, from left, Mick Jagger, Charlie Watts, Keith Richards and Ron Wood pose for photos from their plane at Jose Marti international ...
Legen sich mit Donald Trump an: Die Rolling Stones.Bild: ap / Ramon Espinosa
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Rolling Stones drohen Trump mit Klage wegen Nutzung ihrer Songs

29.06.2020, 06:48
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Die "Rolling Stones" legen sich mit US-Präsident Donald Trump an: Die legendäre Rockband hat angekündigt, Trump zu verklagen, sollte dieser im Wahlkampf noch einmal auf ihren Kultsong "You Can't Always Get What You Want" aus dem Jahr 1969 zurückgreifen. Laut einem Bericht der US-Website "Deadline" vom Samstag beauftragte die britische Band die Urheberrechtsgesellschaft BMI damit, Unterlassungsaufforderungen gegen Trump durchzusetzen.

Sollte Trump die Unterlassungsaufforderungen ignorieren und bei Veranstaltungen weiterhin nicht lizenzierte Musik abspielen, drohe ihm eine Klage, heißt es in einer Mitteilung von BMI, die auch auf dem offiziellen Twitter-Kanal der Rolling Stones veröffentlicht wurde.

Rolling Stones vs. Trump: Das geht schon länger so

Die Rolling Stones versuchen bereits seit 2016, Trump von der Nutzung ihrer Songs abzuhalten. Schon im Vorwahlkampf der Republikaner zur Präsidentschaftswahl 2016 machte der Immobilien-Mogul zur Verärgerung der Rockstars Stimmung mit "You Can't Always Get What You Want". Das Lied aus der Feder von Frontmann Mick Jagger und Gitarrist Keith Richards gehört aus Sicht des Magazins "Rolling Stone" zu den 500 besten Songs aller Zeiten.

Die Rolling Stones sind nicht die einzigen prominenten Künstler, die sich mit dem US-Präsidenten über die Nutzung ihrer Musik streiten. Erst kürzlich protestierte die Familie des verstorbenen Sängers Tom Petty gegen Trumps Verwendung von "I Won't Back Down" bei seinem umstrittenen Wahlkampfauftritt in Tulsa. Auch Pop-Größen wie Pharrell Williams, Rihanna, Adele und Neil Young haben der Nutzung ihrer Musik durch Trump vehement widersprochen.

(hau/afp)

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