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Streit zwischen Laschet und Journalistin: Anne Will postet Klarstellung

Bei "Anne Will" gab es Verwirrung um die Regelung, wie viele Leute man an Weihnachten treffen darf.
Bei "Anne Will" gab es Verwirrung um die Regelung, wie viele Leute man an Weihnachten treffen darf.screenshot ard
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Nach Debatte zwischen Laschet und Journalistin: "Anne Will"-Redaktion postet Klarstellung

14.12.2020, 18:03
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Deutschland geht am Mittwoch wieder in den Lockdown. Über den entsprechenden Beschluss von Bund und Ländern diskutierte auch Anne Will am Sonntagabend mit ihren Talkgästen.

Eingeladen waren unter anderem NRW-Regierungschef Armin Laschet, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern – Manuela Schwesig – und Journalistin Kristina Dunz.

Letztere drei bekamen sich beim Thema Weihnachtsregeln in die Haare, was die Redaktion von "Anne Will" nun dazu veranlasst hat, nach der Sendung eine Klarstellung auf Twitter zu posten.

Was war passiert? Konkret geht es um die Regeln zwischen dem 24. und 26. Dezember. In diesem Zeitraum erlauben Merkel und die Ministerpräsidenten Treffen mit mehr Personen als sonst im Dezember. Nur: Mit wie vielen Personen man sich laut Beschlusspapier konkret treffen darf, darüber gingen die Interpretationen in der Runde auseinander.

Laschet und Schwesig widersprechen Journalistin Dunz bei "Anne "Will"

Kristina Dunz kritisierte die Weihnachtsregel am Sonntagabend bei "Anne Will": "Herr Laschet, in dem Beschluss steht jetzt: Fünf Personen, zwei Hausstände, plus vier Menschen, plus deren Lebenspartner, plus Kinder bis 14." Das sei deutlich mehr, als zuletzt im Raum stand und könnte zur Gefahr werden, so ihre Kritik.

Nach Dunz' Ausführungen meldete sich Armin Laschet zu Wort – und widersprach ihrer Interpretation des Beschlusses: "Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, damit wir die Zuschauerinnen und Zuschauer genau informieren", sagte Laschet. Für den 24. bis 26. Dezember gelte: "eigener Hausstand mit zusätzlich vier Personen".

Journalistin Kristina Dunz diskutierte bei "Anne Will" mit Armin Laschet und Manuela Schwesig.
Journalistin Kristina Dunz diskutierte bei "Anne Will" mit Armin Laschet und Manuela Schwesig.

"Plus deren Lebenspartner, lesen Sie den Satz weiter", entgegnete Dunz wiederum. "Nein, das stimmt nicht, ich muss Herrn Laschet wirklich recht geben", mischte sich nun auch Manuela Schwesig ein. Ein Hausstand dürfe vier zusätzliche Leute einladen, plus Kinder unter 14 Jahren. Nicht noch Lebenspartner zusätzlich.

Die Ergänzung "Lebenspartner" sei nur darauf bezogen, dass unter den vier weiteren erlaubten Personen ausschließlich Mitglieder aus der "Kernfamilie" sein dürfen, also ausgezogene Kinder, Großeltern oder ähnliches.

Klarstellung nach der "Anne Will"-Sendung

Dunz blieb skeptisch. Eine Verwirrung, die in der Sendung nicht mehr wirklich aufgeklärt wurde.

Die Redaktion veröffentlichte daher nach der Sendung einen "Nachtrag zum Streit" zwischen Dunz, Laschet und Schwesig und zeigte den exakten Wortlaut der Weihnachtsregelung.

"Ein Satz über zehn Zeilen mit 81 Wörtern", merkte Moderatorin Anne Will selbst per Twitter an. Sie teilte einen Artikel, in dem die komplizierte Regelung nochmal im Detail aufgeschlüsselt wurde.

Wer lag jetzt richtig?

Kein Wunder, wenn man bei diesem Mega-Satz durcheinanderkommt. Wenn man ihn dechiffriert, stellt man jedoch fest: Dunz hatte unrecht. Laschet und Schwesig lagen richtig.

Konkret heißt es in dem Papier:

"In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet."

Der Nachsatz, an dem sich Dunz wohl aufhängt, ist dieser: "also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen". Diese hinter dem "also" beschriebenen Gruppen sind jedoch nur eine Konkretisierung der vier erlaubten Personen, die man neben dem eigenen Hausstand treffen darf.

(hau)

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