Wirbel um geleakte Audio-Dateien beim Bushido-Prozess: Wichtige Entscheidung vertagt
Die letzten Verhandlungstage waren kurz oder wenig erkenntnisreich – doch der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder ist immer wieder für eine unerwartete Wendung gut. Während Bushido mit Ehefrau Anna-Maria im Urlaub verweilt und es sich "gut gehen" lässt, wie er auf Instagram mitteilte, bekam der Prozess neuen Schwung. Schon seit Beginn schwebte ein Thema über der Verhandlung, das die Internet-Community zu intensiven Spekulationen animierte. Es geht um heimlich aufgenommene Gespräche von Arafat. Auch eine Unterhaltung mit Bushido soll darunter sein.
Die Polizei hatte die Dateien bei einer Razzia in Arafats Villa in Kleinmachnow im März 2018 zufällig auf einem beschlagnahmten Handy entdeckt. Kurze Zeit später landeten einige Mitschnitte im Internet. Darin ist unter anderem zu hören, wie sich Bushido und Arafat um die Bedingungen der Vertragsauflösung streiten. Ob die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen, war bisher unklar, schließlich wurden sie illegal angefertigt. Dem Angeklagten wird daher auch "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" vorgeworfen.
An diesem Freitagmorgen fand das Thema nun plötzlich Einzug in den Gerichtssaal. Schon zuvor hatte Bushido-Anwalt Tzschoppe das Gespräch auf die Audio-Dateien gelenkt, als er eine Polizeibeamtin, die die Mitschnitte verschriftlicht hatte, im Zeugenstand nach dem Inhalt der Aufnahmen fragte. Der Richter intervenierte: Das sei nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Wenn er Fragen zur Mitschrift der Audio-Dateien habe, müsse die Zeugin erneut vorgeladen werden. Und so kam es dann auch. Die Polizeibeamtin sollte erneut in den Zeugenstand gerufen werden. Soweit der Plan. Doch bevor es dazu kam, entlud sich der Streit der Prozessbeteiligten über die Rechtmäßigkeit der Verwendung des Materials.
Hitzige Diskussion um Zulässigkeit der Aufnahmen
Die Verteidigung verlas eine "Beanstandung von Fragen aller Art zur Verschriftlichung" der Mittschnitte. Schließlich habe Bushido selbst eine Verwendung des illegal aufgenommenen Materials verweigert. Oberstaatsanwältin Leister konterte. Die Gründe für eine Verwertung überwiegen in einer "Gesamtabwägung" gegenüber der Nichtverwertung, argumentierte sie. Schließlich gehe es um einen "erheblichen Vorwurf", nämlich den Vorwurf der Untreue.
Zum Hintergrund: Bushido hatte vor Gericht erklärt, dass Rommel Abou-Chaker 180.000 Euro vom gemeinsamen Firmenkonto abgehoben habe, um angeblich offene Rechnungen zu begleichen. Bushido habe davon nichts gewusst. Die ehemalige Sekretärin Caro W. widersprach dieser Darstellung. Sie habe ein Gespräch mitbekommen, in dem Bushido, Arafat und Rommel Abou-Chaker sich einvernehmlich darauf geeinigt hätten, das Geld für offene Rechnungen zu verwenden. Das heißt, eine der beiden Aussagen kann nicht der Wahrheit entsprechen. Um diesen Widerspruch zu klären, schlug Oberstaatsanwältin Leister also vor, die Audio-Dateien vor Gericht als Beweismittel zuzulassen. Ob das vermeintliche Gespräch über die 180.000 Euro tatsächlich aufgenommen wurde, ist dabei gar nicht sicher.
Die Verteidigung lies das Argument nicht gelten. Man könne sich nicht nur jene Beweise wie Rosinen rauspicken, die einem selbst nützen, polterte der Abou-Chaker-Anwalt. Dann müssten schon die gesamten Audio-Dateien angehört werden und nicht nur einzelne Textpassagen vorgetragen werden. Der Richter hakte jetzt bei der Staatsanwältin nach. Ob sie etwas gegen die Freigabe der gesamten Aufnahme einzuwenden habe? Nach kurzem Überlegen die überraschende Antwort: "Nein, keine Einwände". Diese neue Information mussten die Verteidiger erstmal verarbeiten. Sie beantragen, sich zur Beratung zurückziehen zu dürfen.
Rosinentheorie oder Grundsatzentscheidung
Nach 10 Minuten das Ergebnis: Die Verteidiger baten den Richter in der Angelegenheit nun zu entscheiden. Darf das Material verwendet werden oder nicht? Doch auch Bushidos Anwalt hatte die Pause genutzt und grätschte dazwischen. "Ich habe in der Pause mit Herrn Ferchichi kommuniziert. Er hat für die Verwendung der Aufnahme vom 6.3.2018 seine Zustimmung erteilt." Aber eben nur für diese eine Aufnahme. An diesem Datum soll das vermeintliche Gespräch über die 180.000 Euro stattgefunden haben. "Das wäre die Realisierung der Rosinentheorie", empörte sich ein Verteidiger noch, doch jetzt war es das Gericht, das sich zur Beratung zurückzog.
Wieder vergehen 10 Minuten. Als der Richter den Saal betritt, zeichnen sich Sorgenfalten auf seiner Stirn ab. "Da es sich um eine Grundsatzentscheidung sämtlicher Sprachaufzeichnungen handelt", beginnt er den Satz, "ist das keine Sache, die man im Schnellschuss übers Knie bricht." Was er damit meint: Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwendung der Audiodateien ist vertagt.
Anwalt kritisiert Urlaubsreise von Bushido und Anna-Maria
Genug Zeit, alle Argumente abzuwägen, hat der Vorsitzende allemal. Der nächste Verhandlungstermin ist erst für den 31. Mai angesetzt. Was sich viele Beobachter des Prozesses fragen: Wird dann endlich auch Anna-Maria Ferchichi aussagen? Bushidos Ehefrau gilt als wichtige Zeugin und treibende Kraft hinter der Trennung von Bushido und Arafat.
Eigentlich hätte sie direkt nach Bushido aussagen sollen, doch dann kam die Urlaubsreise dazwischen. Das stößt auch der Verteidigung übel auf. Laut Bushidos Anwalt sei der Urlaub bis etwa Mitte Juni geplant. "Es kann nicht sein, dass Zeugen darüber entscheiden, wann sie dran sind", monierte Rechtsanwalt Birkhoff. Der Satz schien dem Richter aus der Seele zu sprechen. "Goldene Worte", lobte er und schlug vor, "Frau Ferchichi "dann einfach zu laden". Eine Idee, auf die man zuvor offensichtlich gar nicht gekommen war. Und so endete die Verhandlung mit einem handfesten Plan.
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