Am Donnerstag um elf Uhr sollte es in vielen Teilen Deutschlands laut werden. In der ganzen Bundesrepublik sollten am bundesweiten Warntag zahlreiche Alarme ausgelöst werden – Sirenen, Lautsprecherwagen, Warnungen in Radio und Fernsehen. Die Probewarnung lief jedoch nicht wie geplant: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) konnte die Warnung erst eine halbe Stunde später verschicken.
Das Innenministerium teilte gar mit: "Die Auslösung des Probealarms am heutigen 'Warntag 2020' ist aufgrund eines technischen Problems fehlgeschlagen. Die Vorgänge werden jetzt umfassend aufgearbeitet." Die gewonnenen Erkenntnisse würden bei der weiteren Entwicklung des Warnsystems berücksichtigt.
Wir erklären euch, wie das passieren konnte und was überhaupt hinter dem Warntag steckt.
Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz findet ab 2020 jährlich am zweiten Donnerstag im September der bundesweite Warntag statt. Das Bund-Länder-Projekt soll die Bevölkerung für das Thema Warnung sensibilisieren und auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam machen. Auch sollte der Tag die Warnverfahren laut BBK-Präsident Christoph Unger "auf Herz und Nieren" testen.
Die bundesweite Meldung konnte wegen der "nicht vorgesehenen zeitgleichen Auslösung einer Vielzahl von Warnmeldungen" nur verspätet zugestellt werden, wie das BBK mitteilte. Es verbreitete am Vormittag zwar eine amtliche Gefahrenmeldung – allerdings etwa eine halbe Stunde später als geplant. Rund zehn Minuten später folgte die Probeentwarnung.
Das im Vorfeld besprochene Auslösekonzept habe "eine reine Auslösung durch den Bund" und nicht durch Länder und Kommunen vorgesehen, erklärte das BBK. Die Erfahrungen lieferten nun "wichtige Erkenntnisse für den Ausbau" des Meldesystems. Eigentlich sollten im ganzen Land um elf Uhr Sirenen und andere Warnsysteme ausgelöst werden, Entwarnung sollte erst 20 Minuten nach der Probewarnung gegeben werden.
Um elf Uhr sollten alle sogenannten Warnmultiplikatoren eine Probewarnung erhalten und verbreiten. Als Warnmultiplikatoren gelten unter anderem Behörden, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ein Großteil der privaten Medienhäuser.
Auch etwa die Deutsche Bahn sowie Betreiber von Warnapps wie der Anwendung Nina gehören dazu. Anlässlich des Warntags rief das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe dazu auf, die Warnapp Nina auf das Smartphone herunterzuladen.
Parallel zu den Multiplikatoren sollten auf Länderebene, in Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst wie beispielsweise Sirenen und Lautsprecherwagen.
Am Donnerstagvormittag kam es dann jedoch zu einer chaotischen Situation: Vielerorts wurden um elf Uhr Sirenen ausgelöst, auch einzelne Medien verbreiteten die Warnung bereits. Die amtliche Warnung des Bundes und der Probealarm auf den Warnapps folgte jedoch erst eine halbe Stunde später.
Beispielsweise in Frankfurt am Main gibt es nicht mehr flächendeckend Sirenen im Stadtgebiet. Wie in vielen anderen Städten wurden diese nach Feuerwehrangaben nach Ende des Kalten Krieges abgebaut. Auch in Berlin wurden die Sirenen in den 90er Jahren bereits entfernt – deshalb blieb es dort still, die Warnung wurde dennoch an öffentlichen Orten wie elektronischen Werbetafeln und den Anzeigen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel eingeblendet.
Am Donnerstag ging es nur darum, die Alarme bekannter zu machen und für den Ernstfall zu testen. Ein solcher Ernstfall kann einiges sein – Naturgefahren, gefährliche Wetterlagen, Waffengewalt, Unfälle in Chemiebetrieben oder auch Stromausfälle. Zu möglichen Szenarien gehören auch Krankheitserreger. Verpflichtende Anordnungen können etwa auch über die Warnsysteme ausgegeben werden.
Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zuständig, in den Bundesländern die Innenministerien. Außerdem sind in den Kommunen in der Regel die für Katastrophenschutz zuständigen Behörden beteiligt.
(lau/afp)