Die Regeln für die Feiertage in den Bundesländern können voneinander abweichen.Bild: ap / Jae C. Hong
watson antwortet
07.12.2020, 18:1508.12.2020, 19:06
Werden die Corona-Maßnahmen über Weihnachten und Silvester gelockert, bleiben gleich oder werden sie sogar verschärft? Bund und Länder haben sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie Anfang November auf einen Teil-Lockdown geeinigt. Er wurde am vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar verlängert.
Ergebnisse hat der sogenannte "Lockdown Light" jedoch nur in Ansätzen geliefert. Das Wachstum der Neuinfektionen wurde zwar leicht gebremst, dennoch liegt die Inzidenz vielerorts immer noch bei über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Bundesländer wie Sachsen oder Bayern sind besonders stark betroffen, weshalb der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer am Dienstag den ersten harten Lockdown in Deutschland angekündigt hat.
Was in den jeweiligen Bundesländern über Weihnachten und darüber hinaus gilt, erfahrt ihr hier:
Bild: watson
Baden-Württemberg
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat drastische Maßnahmen für Regionen mit extrem ausufernden Corona-Infektionszahlen angekündigt. Aktuell gelten die von Bund und Ländern beschlossenen
Maßnahmen. Gelockert werden sollen sie allerdings nur vom 23. bis zum
27. Dezember. In Corona-Hotspots (mit einer Inzidenz von mehr als 200
Corona-Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) gilt:
Öffentlich und privat darf sich nur noch ein Haushalt mit einer
weiteren Person treffen, maximal aber fünf Personen. Kinder bis 14
werden nicht gezählt.
Zusätzlich will die Landesregierung den Alkoholausschank unter freiem Himmel insbesondere aufgrund des hohen Andrangs an Glühweinständen im Land verbieten. Man werde ein flächendeckendes Alkoholverbot in die nächste Corona-Verordnung aufnehmen, kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart an.
Bayern
Wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen will Bayern ab dem 9.
Dezember erneut den Katastrophenfall ausrufen. Unter anderem sollen
dann strengere Regeln in Schulen gelten: So sollen etwa ab
Klassenstufe acht die Klassen überall geteilt werden und in
Wechselunterricht übergehen. Zudem kippt Bayern die bisher für
Silvester geplanten Lockerungen – und führt eine nächtliche
Ausgangssperre in Corona-Hotspots ein. Lediglich vom 23. bis 26. Dezember sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden.
Berlin
In Berlin gelten strengere Kontaktbeschränkungen als zwischen
Bund und Ländern vereinbart. Private Zusammenkünfte mit Freunden,
Verwandten und Bekannten sind auf maximal fünf Personen des eigenen
und eines weiteren Haushalts beschränkt – Kinder bis zwölf Jahre sind
davon ausgenommen. Über Weihnachten und Silvester erlaubt der Senat
außerdem keine Lockerung der Kontaktbeschränkungen. Berlin hat für
die Schulen einen Stufenplan festgelegt, nach dem alle Schulen
wöchentlich neu bewertet werden.
Brandenburg
Die Kontaktbeschränkungen fallen strenger aus als im
Bund-Länder-Beschluss vorgesehen. Voraussichtlich dürfen sich nur vom
23. bis 27. Dezember bis zu zehn Menschen aus verschiedenen
Haushalten treffen. In Corona-Hotspots soll unter anderem in Schulen
der Wechselunterricht und auf öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot
eingeführt werden.
Laut dem brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) soll es noch in dieser Woche eine weitere Konferenz der Länderchefs zu neuen Corona-Maßnahmen geben.
Bremen
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Für den 21. und 22. Dezember wird die Schulpflicht in Bremen
ausgesetzt. Das bedeutet, dass Eltern entscheiden können, ob ihre
Kinder an den beiden Tagen zur Schule gehen. Fehlzeiten werden nicht
vermerkt.
Hamburg
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
In der Hansestadt gibt es jedoch ein "Lex Kindergeburtstag", nach dem
Kinder unter zwölf Jahren nicht der Zwei-Haushalte-Regel unterliegen.
Bedeutet: Das gemeinsame Spielen oder ein Kindergeburtstag sind zu
Hause und im Freien maximal zu zehnt möglich, zum Beispiel mit bis zu
neun Kindern unter zwölf Jahren aus bis zu neun unterschiedlichen
Haushalten und einem Erwachsenen.
Hessen
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen.
Die 5-Personen-Regel gilt in Privaträumen nur als dringende
Empfehlung. Zu Silvester und Weihnachten gibt es noch keine
Entscheidung. Alle Maßnahmen sind zunächst bis zum 20.12. begrenzt.
Es gilt ein Ampelkonzept bei steigender Inzidenz sowie ein
nächtliches Alkoholverkaufsverbot. In der Regel entscheiden die
Kommunen über schärfere Regeln oder Wechselunterricht an Schulen.
Mecklenburg-Vorpommern
Es gelten die von Bund und Ländern
beschlossenen Maßnahmen. In Mecklenburg-Vorpommern wird sich das
Kabinett am Dienstag erstmals mit dem Umgang von sogenannten Hotspots
befassen. In den Schulen gilt weiter, dass es regulär
Präsenzunterricht geben soll. Auch in Kitas soll der Betrieb
aufrechterhalten bleiben.
Niedersachsen
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen
Maßnahmen. In Corona-Hotspots gibt es in den Schulen
Wechselunterricht. Eine Aufhebung der Feiertagslockerungen ist bisher
nicht geplant.
Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) hat dennoch Verständnis für die schärferen Corona-Gegenmaßnahmen seines bayerischen Kollegen Markus Söder (CSU) geäußert. "Wenn ich in Niedersachsen solche Zahlen zu verzeichnen hätte, wie sie derzeit in Bayern herrschen, dann wäre ich auch unruhig", sagte Weil am Dienstag den Sendern ntv und RTL.
Nordrhein-Westfalen
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen
Maßnahmen. Die Kindertagesstätten und Schulen sollen trotz hoher Infektionszahlen weiter geöffnet bleiben. Der Schulbeginn ist schon ab sieben Uhr möglich, damit die
Schulen mehr Spielraum haben, den Andrang bei der Anfahrt zu
verhindern und das Infektionsrisiko zu verringern. Das Bundesland
schließt eine bundesweite Verschärfung der Corona-Maßnahmen nicht
aus.
Rheinland-Pfalz
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen
Maßnahmen. Die 5-Personen-Regel gilt in Privaträumen nur als
dringende Empfehlung. Zu Silvester und Weihnachten gibt es noch keine
Entscheidung. Alle Maßnahmen sind zunächst bis zum 20. Dezember
begrenzt. Es gilt ein mehrstufiger Aktionsplan mit Warnstufen,
abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz.
Saarland
In Privaträumen dürfen sich die Angehörigen eines
Haushaltes mit zusätzlich maximal 5 Personen aus einem weiteren
Haushalt oder dem familiären Bezugskreis (Kinder bis 14 Jahren zählen
jeweils nicht mit) treffen. Jüngst wurde ein Alkoholverbot an belebten Plätzen und Straßen an Heiligabend und über Silvester beschlossen. Die geltenden Kontaktbeschränkungen sollen zwischen dem 23. und dem 27. Dezember gelockert werden, wie die saarländische Staatskanzlei am Dienstag nach einer Sitzung des Ministerrats mitteilte.
Sachsen
Sachsen fährt wegen massenhafter Corona-Infektionen das öffentliche Leben weiter herunter. Wie die Regierung am Dienstag in Dresden mitteilte, wird der bisher geltende Teil-Lockdown ab kommenden Montag verschärft. Schulen, Kitas, Horte und viele Geschäfte sollen geschlossen werden. Geöffnet bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte für den Grundbedarf. Das Virus habe eine viel stärkere Kraft als im Frühjahr, die Menschen würden die Lage aber bei Weitem nicht so ernst nehmen, wie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte. Die Infektionen seien hier sprunghaft angestiegen.
Sachsen-Anhalt
Es dürfen sich bis zu fünf Personen oder zwei
Haushalte treffen. Die Hochschulen müssen keine reinen
Online-Semester machen. Die Maskenpflicht im Unterricht gilt für alle
Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse. Tierparks sind weiter
geöffnet. Vereinstraining für Kinder und Jugendliche mit bis zu fünf
Beteiligten ist erlaubt. Kommunen können bei hohen Infektionszahlen
schärfere Regelungen treffen. Am Dienstag wird das Kabinett über das
weitere Corona-Management beraten.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein dürfen sich in der
Öffentlichkeit bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten treffen.
Treffen in der Öffentlichkeit sind mit bis zu zehn Personen aus mehr als
zwei Haushalten zulässig. Kinder zählen als vollwertige Personen mit,
sie sind also von der Zehn-Personen-Regel nicht ausgenommen. In
Schulen tragen alle Schüler ab der 5. Klasse seit den Herbstferien
einen Mund-Nase-Schutz auch im Unterricht.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat wegen steigender Corona-Zahlen mögliche Lockerungen in seinem Bundesland bis Anfang nächsten Jahres ausgeschlossen. Dazu werde es bis zum 10. Januar "definitiv" nicht kommen.
Thüringen
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen
Maßnahmen. In Thüringen können sie auch über die Festtage Bestand
haben. Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte vorgeschlagen, angesichts
hoher Infektionszahlen auf Lockerungen zu Weihnachten und Silvester
zu verzichten. Das Thüringer Kabinett plant, über den Vorschlag
am Dienstag zu diskutieren.
(lfr/dpa)