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Corona-Herbst: Lauterbach und Buschmann kündigen schärfere Regeln an

24.08.2022, Berlin: Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, und Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, beantworten Fragen von Journalisten und informieren die Medienvertreter
Karl Lauterbach (SPD) und Marco Buschmann (FDP) in der Bundespressekonferenz.Bild: dpa / Wolfgang Kumm
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Corona-Herbst: Lauterbach und Buschmann kündigen schärfere Regeln an

24.08.2022, 15:17
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben bei einer Pressekonferenz die geplanten Corona-Regeln für den Herbst verteidigt. "Wir müssen uns vorbereiten auf eine Lage, wie sie mutmaßlich im Herbst und Winter eintreten kann", sagte Buschmann am Mittwoch nach der Verabschiedung der Pläne im Kabinett. Es handele sich um "ein gutes, moderates und maßvolles Konzept".

Lauterbach sagte, es werde "ein breites Instrumentarium" zur Verfügung stehen. Dabei stellte er klar, "dass es einen weiteren Lockdown oder Schulschließungen nicht geben wird". Das unterstrich auch Buschmann.

Schulen sollen offen bleiben

In der Bundespressekonferenz am Mittwoch fragte watson, wie das Versprechen, die Schulen nicht zu schließen, eingehalten werden könne, sollten die Zahlen wegen einer aggressiven Corona-Variante durch die Decke schießen?

Buschmann antwortete darauf, dass es kein Versprechen sei, sondern es gesetzlich so festgeschrieben werde. Er sagte:

"Eine pauschale Schulschließung ist in dem neuen Gesetz schlichtweg nicht vorgesehen. Es ist aber möglich, dass einzelne Schulen mit massiven Infektionsgeschehen geschlossen werden können."

Aber nicht mehr bundesweit. Die Schüler:innen seien die Gruppe, die in den vergangenen Jahren am meisten gelitten hätten.

BERLIN, GERMANY - JUNE 15: German Federal Health Minister Karl Lauterbach (L) chats with Justice Minister Marco Buschmann prior to the weekly federal government cabinet meeting on June 15, 2022 in Ber ...
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP).Bild: Getty Images Europe / Sean Gallup

Lauterbach ergänzte dazu: "Es ist denkbar, dass eine Variante besonders Kinder befällt. Wenn dem so wäre, würde Paragraf 28a greifen." Dann seien wir in einer ganz anderen pandemischen Lage. Davon gehen aber weder die Politik:innen noch die Wissenschaftler:innen aus. Aber auch auf solche – nicht zu erwartenden Veränderungen – könne schnell reagiert werden.

Darauf unterbrach ihn Buschmann: "Das geht natürlich nur mit einem Beschluss des Bundestags. Denn Paragraf 28a ist die Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite. Dieses Instrument haben wir stillgelegt." Das bedeutet, dieses Instrument könne nur durch den Bundestag wieder eingesetzt werden.

Bundesweite FFP2-Maskenpflicht

Die vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Die Länder sollen zudem von Oktober an weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählen Maskenpflichten im öffentlichen Nahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Zudem können Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen erlaubt werden.

BERLIN, GERMANY - OCTOBER 14: People, most of them wearing protective face masks, stand on train platforms at Hauptbahnhof main railway station during the coronavirus pandemic on October 14, 2020 in B ...
In den Bahnen und Bussen gilt weiterhin die Maskenpflicht.Bild: Getty Images Europe / Sean Gallup

Die Bundesländer dürfen selbst entscheiden

Buschmann sagte, viele hätten das Gefühl: "Kann dieser ganze Mist nicht einfach vorbei sein." Und doch meinte er: "Das Virus ist eben nicht weg." Im Grunde ordne der Bund nur höhere Standards in Heimen an. "Alles andere, was wir vorsehen, sind ja reine Rechtsgrundlagen, also Optionen, die die Länder ziehen können, aber nicht müssen." Die Länder könnten immer auch weniger machen.

"Ich rechne nicht mit einem Flickenteppich", sagte Lauterbach. Die Maskenpflicht in Innenräumen könne eingeführt werden. Die Länder könnten diejenigen, die frisch geimpft oder frisch genesen seien, aber davon befreien. Wenn die Pandemie das notwendig mache, könnten die Länder eine zweite Stufe zünden. Dann könnten Maskenpflichten im Innenraum ohne Ausnahmen sowie Gebote für Abstände oder Obergrenzen für die Anzahl der Menschen in Räumen greifen. "Ich hoffe nicht, dass es in der Gänze eingesetzt werden muss, aber es muss eingesetzt werden können", so Lauterbach.

Neu vorgesehen sind Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat dafür, dass Pflegeheime künftig Beauftragte benennen müssen. Die sollen sich um Impfungen, Hygiene und Arzneitherapien für Infizierte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Die Einrichtungen sollen für den Aufwand 250 Euro pro Monat bekommen – für Beschäftigte, die die Aufgaben allein oder im Team übernehmen, soll es insgesamt 750 Euro geben.

Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

(akh/rs/dpa)

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