Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung um Karl Lauterbach (l.) und Christian Lindner. Bild: www.imago-images.de / imago images
Deutschland
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland beschlossen und damit die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach gebilligt. Damit soll für jede Person, die über 18 Jahre alt ist, der Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis erlaubt sein. Der private Eigenanbau wird in begrenztem Umfang legal.
Gesetzgebungsverfahren soll beginnen
"Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen", heißt es in dem Eckpunkte-Papier weiter. Der THC-Gehalt des Cannabis-Produkts soll bei Menschen ab 21 Jahren keine Rolle spielen, für jüngere Erwachsene wird allerdings eine Obergrenze geprüft.
"Cannabis zu Genusszwecken zu verkaufen, lehnen aktuell noch zahlreiche Apotheken ab."
Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung umgesetzt. Nachdem das Kabinett die Eckpunkte beschlossen hat, soll nun das Gesetzgebungsverfahren starten.
Hier könnten die Legalisierungspläne jedoch scheitern: Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten dem Vorhaben noch im Wege stehen. Im Eckpunktepapier des Kabinetts heißt es, der rechtliche Rahmen biete "begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen".
Apotheker-Verband warnt vor Legalisierung
Der Apotheker-Verband Nordrhein warnt ebenfalls vor Lauterbachs Vorhaben. "Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat sich eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums gewarnt", sagte Verbandschef Thomas Preis gegenüber der "Rheinischen Post".
Die Apotheken sähen sich in einem beruflichen Konflikt, sagte Preis. Zwar seien sie aufgrund ihrer fachlichen Expertise bestens geeignet, die notwendigen hohen Qualitätsstandards bei der Abgabe und Beratung zu erfüllen – doch auf der anderen Seite seien Apotheker:innen Heilberufler:innen und spezialisieren sich somit auf Cannabis zu Heilungszwecken, nicht zu Genusszwecken. "Besonders kritisch wird auch eine mögliche Wettbewerbssituation mit rein kommerziellen Anbietern gesehen", merkte Preis an.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass der Kauf und Besitz von bis zu 30 Gramm erlaubt sein soll.Bild: dpa / Boris Roessler
Auch wenn sie seit 2017 sehr viel Erfahrung mit der Abgabe von Cannabis hätten, würden sie Patient:innen rein aus therapeutischen Gründen versorgen. "Jetzt zweigleisig zu fahren und auch noch Cannabis zu Genusszwecken zu verkaufen, lehnen aktuell noch zahlreiche Apotheken ab."
Allgemein rechnet der Chef des Apotheker-Verbands Nordrhein nicht mit einer schnellen Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens. Grund sei die aktuell größte Hürde des internationalen und des EU-Rechts.
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