Der Sommer ist da und Deutschland freut sich auf den Urlaub. Doch wegen der Corona-Krise ist das Reisen in diesem Jahr schwierig. Für viele gibt es deshalb eine naheliegende Alternative – Ferien im eigenen Land. Was Urlauber dabei beachten sollten: An vielen Kurorten in Deutschland muss eine Steuer gezahlt werden. Die sogenannte Kurtaxe. Doch wie hoch ist sie? Für was wird sie eigentlich verwendet und an welchen Orten muss sie gezahlt werden? Wir liefern die passenden Antworten, damit ihr auf euren Urlaub in der Heimat bestens vorbereitet seid.
Die Kurtaxe, auch Ortstaxe oder Aufenthaltsabgabe genannt, ist eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe, die in einem Gemeindegebiet erhoben wird. Sie muss von allen ortsfremden Personen pro Kopf und Übernachtung in den meisten Kurorten bezahlt werden. Die Kurtaxe ist nicht zu verwechseln mit der Hotelsteuer, die als Umsatzsteuer auf Übernachtungen erhoben wird. Wie die Hotelsteuer wird auch die Kurtaxe direkt in der Unterkunft mit dem Gesamtpreis verrechnet und erscheint auf der Rechnung als gesonderter Posten.
Die Kurtaxe fällt also nur an, wenn an dem Ort auch übernachtet wird. Eine Ausnahme bilden vor allem die Nord- und Ostseestrände. Dort wird an bestimmten Abschnitten auch eine Tagestaxe erhoben. Diese kann entweder direkt am Strand oder an der Touristeninformation gezahlt werden.
In jedem Fall ist die Kurtaxe am Tag der Anreise zu bezahlen. Nachdem ihr die Abgabe bezahlt habt, bekommt ihr eine Gästekarte beziehungsweise eine Kurkarte ausgehändigt, mit der ihr euch an bestimmten Orten, zum Beispiel am Strand, ausweisen müsst.
Grundsätzlich muss die Kurtaxe erst mal von allen ortsfremden Besuchern gezahlt werden, die einen Kurort zu Urlaubszwecken besuchen. Doch es gibt einige Ausnahmen, die von Ort zu Ort variieren können. Eine Ausnahme kann zum Beispiel für dienstliche Reisen oder Seminarbesucher gelten. Auch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können mancherorts von der Kurtaxe befreit werden oder einen reduzierten Beitrag zahlen.
Dasselbe gilt für schwerbehinderte Personen. In manchen Orten können auch Verwandte von Einheimischen Ermäßigungen erhalten. Wer an welchen Orten Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung hat, kann man am besten vor Ort mit dem zuständigen Tourismusverband klären, da jede Gemeinde über die befreiten Personengruppen selbst entscheiden kann.
Die Kurtaxe wird vor allem an Orten erhoben, die der Erholung und Entspannung dienen. Nur staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte sind befugt, die Abgabe zu kassieren. Das trifft auf die meisten Kurorte in Deutschland zu. Besonders an der Nord- und Ostsee muss die Abgabe gezahlt werden, aber auch an verschiedenen Kurorten in Bayern, im Erzgebirge und im Harz. Beispielsweise in Garmisch-Partenkirchen oder Oberwiesenthal.
Auch in einigen deutschen Nachbarländern fällt die Gebühr an. In Österreich, Italien, der Schweiz und den Niederlanden gibt es ähnliche Regelungen, die an den jeweiligen Ort gebunden ist.
In einigen deutschen Großstädten wird außerdem – ähnlich wie die Kurtaxe – eine zusätzliche Hotelsteuer erhoben. In Berlin beträgt die Steuer beispielsweise fünf Prozent des Übernachtungsentgelts und wird in der Unterkunft mit dem zu bezahlenden Gesamtbetrag verrechnet. Dienstlich Reisende können sich gegen Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers von der Steuer befreien lassen.
Die Kurtaxe ist eine finanzielle Kommunalabgabe. Mit dem Geld wird also in erster Linie die Instandhaltung der Infrastruktur vor Ort finanziert. Das gilt vor allem für die touristische Infrastruktur.
Konkret werden mit der Abgabe beispielsweise die Säuberung und Pflege der Orte gezahlt, öffentliche Toiletten, Strandduschen und befestigte Wanderwege gebaut. Oder sie wird für den Umweltschutz vor Ort verwendet. In manchen Orten ist in der Kurtaxe auch das kostenlose Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln oder eine Kinderbetreuung enthalten. Auch werden Kulturveranstaltung mit der Steuer finanziert.
Im Großen und Ganzen wird die Abgabe also für alles verwendet, um den Kurort attraktiv für Urlauber zu halten, sie darf daher nur im Interesse des Kurgastes selbst verwendet werden.
Wie hoch die Kurtaxe ausfällt, können die Gemeinden selbst festlegen. Daher variiert der Betrag von Ort zu Ort und kann sich auch je nach Saison unterscheiden. Allein auf den deutschen Inseln, die alle eine Kurtaxe erheben, gibt es eine gewisse Preisspanne. So wird beispielsweise auf der Insel Fehmarn in diesem Sommer ein Betrag von zwei Euro pro Kopf und Tag erhoben. Auf Norderney sind es dagegen drei Euro.
Bei einem mehrtägigen oder gar mehrwöchigen Aufenthalt mit mehreren Personen kann die Kurtaxe erheblich ins Gewicht fallen. Angesichts der teilweise hohen Beträge dürften sich einige Urlauber zweimal überlegen, ob sie die Kurtaxe wirklich zahlen wollen.
Die Zahlung der Abgabe zu verweigern, ist jedoch keine gute Idee, denn wer ohne Kurkarte erwischt wird, muss mit einem kräftigen Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem örtlichen Bußgeldkatalog, kann aber mehrere hundert Euro betragen.
(lau)