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Cannabis-Legalisierung: Wann wird Gras legal – eine Bestandsaufnahme

Cannabis könnte bald legal werden.
Die Ampelregierung hat die Legalisierung von Cannabis in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten.Bild: pexels / altered snaps
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Cannabis-Legalisierung: Wann wird denn jetzt Bubatz legal?

02.03.2023, 15:12
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Unter der Federführung der Union war die Drogenpolitik in Deutschland in den vergangenen Jahren sehr repressiv. Der Kampf gegen Drogen stand an erster Stelle: Prohibition. Konsument:innen wurden kriminalisiert. Die Ampelregierung will daran etwas ändern. Der Drogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) spricht von einem Paradigmenwechsel.

Statt Verboten soll in Zukunft an erster Stelle der Gesundheitsschutz stehen. Bei harten Drogen wie MDMA und Heroin, indem die Möglichkeit des Drug-Checkings gegeben und Drogenkonsumräume eingerichtet werden. Da diese Entscheidungen aber auf Länderebene getroffen werden, wirbt Blienert, wie er in einer Pressekonferenz erläuterte, nun vor Ort dafür. Und stärkt Initiativen den Rücken, wie er selbst sagt.

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Einen Punkt aber hat die Ampelregierung selbst auf dem Zettel: die Legalisierung von Cannabis. Sie war ein Wahlkampfversprechen aller drei Parteien. Klar ist, dass die Politiker:innen dran sind. Trotzdem stellen sich viele Menschen in Deutschland die Frage: "Wann Bubatz legal?"

Wie der aktuelle Stand der Dinge ist und wie es weitergeht, hat watson für euch zusammengefasst.

Das Eckpunkte-Papier

Im Eckpunkte-Papier, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im vergangenen Herbst vorgestellt hat, steht, dass Cannabis in Zukunft nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden soll. In der Konsequenz würde das bedeuten, dass der Besitz von Cannabis zu Genusszwecken straffrei wäre.

Gekauft werden könnten Cannabisblüten und -öle, sowie Hasch dann in lizenzierten Fachgeschäften. Auch der eigene Anbau (mit drei Pflanzen) soll erlaubt werden. Geprüft werden soll außerdem, ob es für Konsument:innen zwischen 18 und 21 Jahren THC-Grenzen geben sollte. Also eine Obergrenze für den psychoaktiven Stoff im Gras, der am Ende den Rausch ausmacht.

Gras, Marihuana, beziehungsweise Hanf, Haschisch oder Alkohol werden teilweise in der Medizin eingesetzt, in vielen Ländern ist der private Konsum allerdings (zum Teil) illegal.
Der Erwerb und Konsum von Genuss-Cannabis könnte in den kommenden Jahren legal werden.Bild: pexels / rodnae productions

Nicht erlaubt sein sollen verarbeitete Produkte, in denen Genusscannabis enthalten ist. Also weder Space-Brownies noch Vanillekipferl oder ein Add-on im Latte Macchiato. Das bedeutet auch: der Hype, den es gerade mit CBD-Produkten gibt, dürfte mit der THC-Version nicht in gleicher Weise erfolgen.

Um nicht nur den Schwarzmarkt auszutrocknen und ein sichereres Produkt als beim Dealer an der Ecke anzubieten, soll auch die Präventionsarbeit ausgebaut werden. Aufklärungskampagnen in der Schule, Beratungsgespräche im Fachgeschäft. So soll der Gesundheitsschutz an erste Stelle gestellt werden. Außerdem sollen Daten erhoben werden, was die Legalisierung mit der Gesellschaft macht. Nach einer Evaluation vier Jahre später könnten die Regularien dann nochmal angepasst werden.

Das Bundeskabinett hat den Plänen des Ministers im Herbst zugestimmt. Und damit geht die Mission Cannabis-Legalisierung in Runde zwei.

Der Gesetzgebungsprozess

Eigentlich könnte es jetzt ganz einfach sein: Das Kabinett stimmt zu, die Ampel-Parteien auch. Ein Gesetzentwurf wird erarbeitet, im Bundestag diskutiert und letztlich beschlossen.

Außer natürlich, das Gesetz hat Auswirkungen auf die Finanzen der Länder oder greift in die Organisationshoheit der Länder ein. Zum Beispiel, indem die Lizenzen für die Fachgeschäfte von den Ländern oder Landkreisen vergeben werden. Dann müsste das Gesetz durch den Bundesrat – es wäre also zustimmungspflichtig.

Aber bei der Legalisierung von Cannabis, in der Art und Weise, wie es die Bundesregierung vorhat, sind nicht nur Bund und Länder beteiligt. Es ist noch komplizierter. Die EU hat nämlich auch noch ein Wörtchen mitzureden.

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Ursula von der Leyen (CDU) ist die Präsidentin der Europäischen Kommission.Bild: dpa / Philipp von Ditfurth

Denn Deutschland hat mehrere Völkerrechtsabkommen zu Cannabis unterzeichnet. Dazu ist im EU-Recht festgehalten, dass der Besitz und Verkauf von Drogen unter Strafte stehen muss. Im Schengenabkommen ist außerdem die Ein- und Ausfuhr von Drogen geregelt – also verboten. Die Legalisierung funktioniert nur, wenn die EU-Kommission ihr Go gibt.

Die EU-Ebene

Tja und genau da hakt es aktuell. Bisher, so macht es den Anschein, hat die EU-Kommission keine großen Sympathien für den deutschen Vorstoß.

Der Plan der Bundesregierung ist es, die EU davon zu überzeugen, dass mit einer Legalisierung und strengen Regulierung des Cannabis-Marktes dem Anliegen der EU-Verträge zum Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz besser Rechnung getragen werden kann.

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Karl Lauterbach (SPD) ist als Gesundheitsminister der Hauptverantwortliche für die Legalisierung.Bild: dpa / Carsten Koall

Lauterbach erklärte, es zeichne sich ab, dass "sehr gute Argumente" benötigt würden, um die Kommission zu überzeugen. Aktuell liegen der Kommission die Eckpunkte vor. Bis März will Lauterbach den Gesetzentwurf formulieren. Die Bundesregierung will ihn dann der EU-Kommission zur grundsätzlichen Billigung des Modells (Notifizierung) vorlegen. Wenn es gut laufe, könne der Entwurf in der zweiten Hälfte des Jahres in den Bundestag kommen, sagte Lauterbach.

Legalisiert Deutschland Cannabis ohne die Zustimmung der EU, und entgegen des geltenden EU-Rechts, könnte es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen.

Das Gutachten

Mittlerweile ist außerdem ein Gutachterstreit um die rechtliche Machbarkeit entbrannt. Ein im Auftrag der bayerischen Staatsregierung vorgestelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Pläne der Bundesregierung gegen internationales Recht verstoßen. Dagegen gibt eine noch unveröffentlichte juristische Untersuchung der Universität Nimwegen der Bundesregierung Rückendeckung für ihr Legalisierungsvorhaben.

Zuerst hatte das Fachportal "Legal Tribune Online" (LTO) über das niederländische Gutachten berichtet. Beide Gutachten liegen der Nachrichtenagentur dpa vor. "Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben", heißt es in der 53-seitigen wissenschaftlichen Ausarbeitung von Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen.

Seinem Gutachten zufolge verstoßen die Ampel-Pläne insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung. Mit Blick auf das Europarecht sei zudem der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken "unzulässig".

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es, das bayerische Gutachten "liefert offenbar keine neuen Erkenntnisse. Bereits im Eckpunktepapier hatte die Bundesregierung im Herbst des vergangenen Jahres auf die engen völker- und europarechtlichen Risiken hingewiesen." Ziel sei und bleibe, "den Jugend- und Gesundheitsschutz für Konsumenten zu verbessern sowie den Schwarzmarkt einzudämmen. Wir sind dazu auch weiter im Kontakt mit der EU-Kommission und werden europarechtlich konforme Lösungen vorlegen."

Das Datum

Es bleibt also einiges zu tun. Ganz so einfach wie das Versprechen "Bubatz legal" klingt, ist es am Ende nicht. Klar ist auch: Sollte die EU-Ebene ihr Go geben und das Gesetz verabschiedet werden, dauert es noch eine Weile, bis das Cannabis tatsächlich in den lizenzierten Geschäften verkauft werden wird. Lediglich die Entkriminalisierung könnte dann fix gehen – einkaufen müssten die Konsument:innen dann aber immer noch auf dem Schwarzmarkt. Oder eben selbst anbauen.

Denn das Gras für die Shops muss produziert, die Lizenzen ausgegeben werden. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass bereits 2023 die ersten Fachgeschäfte eröffnen dürfen. Eher könnte der Termin im Jahr 2024 liegen – oder, wenn sich der Gesetzgebungsprozess verzögert, noch später.

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