Die Arbeit in Jobcentern ist gefährlicher, als mancher annehmen mag. Die Bundesregierung hat nun Zahlen zu den Kosten für Sicherheitsdienste in den Centern veröffentlicht – und die geben zu denken.
Wie aus einer Kleinen Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Pascal Kober hervorgeht, haben sich die Kosten für die Sicherheitsdienste in den Jobcentern seit 2011 fast verdreifacht, und zwar von 6,4 Millionen Euro auf 17,4 Millionen Euro. Kobers Anfrage liegt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor.
Den Angaben der Bundesregierung zufolge gab es seit 2012 zwei Übergriffe auf Jobcenter-Mitarbeiter mit Todesfolge. Zudem wurden zwölf Körperverletzungen, 22 Gewaltandrohungen, zehn Bombendrohungen und neun Sachbeschädigungen gezählt. Die tatsächliche Zahl an Übergriffen dürfte allerdings höher sein, da diese Delikte nicht zentral erfasst werden.
Eine generelle Meldepflicht für Jobcenter existiert laut Bundesregierung nicht. Das Haus von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verweist in seiner Antwort auf die Eigenverantwortung der Jobcenter für die Sicherheit ihrer Beschäftigten.
"Hier schaut die Bundesregierung bewusst weg, um die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern möglichst weit von sich fern zu halten", sagte Pascal Kober, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagfraktion, dem RND.
"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen den politischen Rückhalt ihres Ministers Hubertus Heil und müssen sich darauf verlassen können, dass er über ihre Alltagswirklichkeit in den Jobcentern Bescheid weiß", betonte Kober.
Mit Blick auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verhängung von Sanktionen durch Jobcenter fordert der FDP-Politiker Kober: "Da die Hartz-IV-Gesetzgebung ohnehin angepackt wird, müssen wir jetzt die Chance ergreifen, Gesetze verständlicher zu machen und das System zu entbürokratisieren, damit für persönliche Gespräche mehr Zeit bleibt."
Zudem müsse das Gefühl der Selbstbestimmtheit der Betroffenen wieder gestärkt werden, etwa "durch mehr Pauschalierungen von Leistungen, die Einführung von Bagatellgrenzen und durch fairere Zuverdienstgrenzen".
(pcl)