Und Berlin übrigens auch nicht.
Die aktuellen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden sind mit verfassungsgemäßen Methoden bestimmt worden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch nach Klagen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg gegen den Zensus 2011, dessen Ergebnisse eine wichtige Größe für den Finanzausgleich sind.
Der Zensus 2011 war die erste registergestützte Volkszählung in Deutschland. Dabei wurden nur zehn Prozent der Einwohner tatsächlich befragt, ansonsten griffen die Statistiker auf verschiedene Datenregister von den Einwohnermeldeämtern bis zu den Geburtenregistern zurück. Zum Stichtag 9. Mai 2011 lebten laut der Statistik offiziell rund 80,2 Millionen Menschen in Deutschland und damit rund anderthalb Millionen weniger als zuvor angenommen.
Die im Rahmen des Zensus erhobenen Daten bilden unter anderem die Grundlage für den Länderfinanzausgleich und haben damit direkte Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Bundesländer. Berlin hatte laut der Volkszählung rund 180.000 Einwohner weniger. Statt 3,47 Millionen lebten dort plötzlich offiziell nur noch 3,29 Millionen. Hamburg verlor knapp 83.000 Einwohner. Zusammengefasst: Hamburg und Berlin bekommen seitdem weniger Geld.
(pb/dpa)