Ein Satz, mit dem sich nicht jeder anfreunden kann: Auf die Größe kommt es an.
Besonders unpopulär ist dieser Satz in diesen Tagen auch bei den Städteplanern in Berlin und Hamburg. Denn die beiden Großstädte sind mit dem Ergebnis der letzten Volkszählung im Jahr 2011 unzufrieden.
Die nächste Volkszählung wird schon für das Jahr 2021 vorbereitet.
Ein Überblick über den Rechtsstreit um die Volkszählung:
Nach der Vorstellung der Ergebnisse der ersten Volkszählung seit mehr als zwei Jahrzehnten im Mai 2013 hatte Deutschland auf einmal weniger Einwohner: Zum Stichtag 9. Mai 2011 lebten in Deutschland laut der Statistik rund 80.2 Millionen Menschen und damit rund anderthalb Millionen weniger als zuvor angenommen. Berlin hatte demnach rund 180.000 Einwohner weniger, Hamburg knapp 83.000.
Die Volkszählung brachte zudem eine ganze Reihe weiterer Ergebnisse, etwa zur Zahl der Ausländer, zum Familienstand der Bürger oder ihrer Religion. Dazu kamen Angaben zum Wohnungsbestand. Konkrete Folgen haben aber vor allem die offiziellen Einwohnerzahlen, weil sie eine entscheidende Rolle beim kommunalen Finanzausgleich und beim Länderfinanzausgleich oder auch bei der Einteilung von Wahlkreisen spielen.
Der Zensus 2011 war die erste registergestützte Volkszählung. Im Unterschied zu den Volkszählungen von 1987 im Westen und 1981 in der DDR wurden 2011 nur zehn Prozent der Einwohner tatsächlich befragt. Ansonsten wurde auf verschiedenste Datenregister von den Einwohnermeldeämtern bis zu den Geburtenregistern zurückgegriffen und durch weitere "primärstatistische Erhebungen" ergänzt.
Die beiden Millionenstädte argumentieren, dass bei der Einwohnerzählung von Gemeinden mit mehr oder weniger als zehntausend Einwohnern durch unterschiedliche Erhebungsmethoden große Städte statistisch geschrumpft seien. Und das bedeutet weniger Geld: Allein Berlin zählt die gesunkenen Zuteilungen aus dem Länderfinanzausgleich auf 4,7 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2011 bis zum nächsten Zensus im Jahr 2021.
Berlin und Hamburg zogen deshalb schließlich gegen das Zensusgesetz vor das Bundesverfassungsgericht. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2017 verteidigte die Bundesregierung den Methodenwechsel bei der Volkszählung. Bundesweit legten zudem mehr als tausend Gemeinden Rechtsmittel gegen den Zensus 2011 und die damit für sie verbundenen niedrigeren Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ein.
Konkret geht es um das Zahlenwerk auf Grundlage der Volkszählung von 2011 und die damit verbundenen Folgen. Die Verfassungsrichter müssen entscheiden, ob die Ergebnisse Bestand haben. Doch ihre Entscheidung könnte auch Konsequenzen für die in drei Jahren anstehende Volkszählung haben. Noch zeigen sich die Statistiker von Bund und Ländern in ihrer Präsentation der nächsten Zählung überzeugt: "Das Grundmodell des registergestützten Zensus 2011 wird auch 2021 wieder zum Einsatz kommen." Ob es tatsächlich genauso kommt, hängt auch vom Urteil aus Karlsruhe ab.
(pb/afp)