Vergammelte Zähne, todkranke Menschen,von Krebs befallene Organe – Supermärkte dürfen selbst entscheiden, wie sie Zigaretten im Regal präsentieren, auch wenn die abschreckenden Bilder dadurch schlechter sichtbar sind. Das Landgericht München hat eine Klage des Vereins "Pro Rauchfrei" abgewiesen.
Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass die ekligen Fotos auf Zigarettenpackungen gut sichtbar sein müssen. Mindestens zwei Drittel der Schachtel müssen sie bedecken. Der Verein "Pro Rauchfrei" wirft zwei Supermarktbetreibern vor, sie würden die Ekelbilder in manchen Regalen absichtlich durch Marke und Preis verstecken.
Das Gericht meint, der Käufer hat genug Zeit sich die Bilder anzusehen, wenn er die Zigarettenpackung schon aus dem Regal gezogen hat. Die endgültige Kaufentscheidung treffe man sowieso erst, wenn das Produkt schon auf dem Kassenband liege. Wer es also durch die Schlange an der Kasse schaffen und weiter an seinem Kauf festhalten will, muss die Bilder eben aushalten oder weggucken.
(mit Material von dpa)