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Oberverwaltungsgericht: Tesla-Rodung bleibt zum Teil ausgesetzt

05 . 12 . 2020 , Brandenburg / Landkreis Oder - Spree : Baustelle der Tesla Gigafactory Berlin Brandenburg in Freienbrink , Ortsteil von Gr
Auch in Deutschland will Elon Musk den Markt für Elektro-Autos ausschöpfen. Bei den Rodungen für die neue Tesla-Fabrik gibt es allerdings Schwierigkeiten durch Naturschützer.Bild: imago images / Bernd Friedel
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Oberverwaltungsgericht: Tesla-Rodung bleibt zum Teil ausgesetzt

19.12.2020, 09:16
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Zwischenerfolg für Umweltverbände gegen den Bau der Tesla -Fabrik: Der US-Elektroautobauer darf auf Teilen seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin auch weiterhin keine Waldfläche abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gab am Freitag einer Beschwerde der Verbände NABU und Grüne Liga zum Teil statt. Die Naturschützer hatten sich beim OVG gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) gewandt, das zuvor die Fällung der Bäume genehmigt hatte.

Zweifel an Artenschutz stoppt Fabrik-Bau

Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Ihnen geht es vor allem um den Artenschutz für Zauneidechsen. Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab.

Das OVG untersagte Rodungsmaßnahmen "in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen". Dort sei der Lebensraum dort überwinternder Zauneidechsen, die die Rodungsmaßnahmen voraussichtlich nicht überleben würden, heißt es in der Entscheidung. Tesla habe zwar die Reptilien einsammeln und umsetzen lassen, doch sei dies zu einem Zeitpunkt geschehen, "als sich zumindest die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren Winterquartieren befunden haben dürften". Die Umsiedlung sei "nicht geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot auszuschließen".

Erst vor OVG bekommen Naturschützer Zuspruch

Die Rodung in diesem Bereich sowie in einem Streifen entlang der Autobahn wurden daher untersagt. In den übrigen Abschnitten wird die Rodung erlaubt. Für sie konnten die Naturverbände nach Darstellung des OVG "nicht darlegen, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handele".

Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga für einen vorläufigen Rodungs-Stopp abgelehnt hatte, zogen die Naturschützer vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und reichten eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ein. Das OVG entschied nun zugunsten der Naturschützer.

Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer nächsten Jahres in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500.000 Elektroautos von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.

(vdv/dpa)