Auch in Deutschland will Elon Musk den Markt für Elektro-Autos ausschöpfen. Bei den Rodungen für die neue Tesla-Fabrik gibt es allerdings Schwierigkeiten durch Naturschützer.Bild: imago images / Bernd Friedel
Deutschland
Zwischenerfolg für Umweltverbände
gegen den Bau der Tesla -Fabrik: Der
US-Elektroautobauer darf auf Teilen seiner Baustelle in Grünheide bei
Berlin auch weiterhin keine Waldfläche abholzen. Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gab am Freitag einer
Beschwerde der Verbände NABU und Grüne Liga zum Teil statt. Die
Naturschützer hatten sich beim OVG gegen eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) gewandt, das zuvor die Fällung
der Bäume genehmigt hatte.
Zweifel an Artenschutz stoppt Fabrik-Bau
Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der
Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die
Tesla-Fabrik entsteht. Ihnen geht es vor allem um den Artenschutz für
Zauneidechsen. Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie
vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor
allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot
im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und
Schlingnattern gab.
Das OVG untersagte Rodungsmaßnahmen "in Randbereichen der zur
Abholzung vorgesehenen Flächen". Dort sei der Lebensraum dort
überwinternder Zauneidechsen, die die Rodungsmaßnahmen
voraussichtlich nicht überleben würden, heißt es in der Entscheidung.
Tesla habe zwar die Reptilien einsammeln und umsetzen lassen, doch
sei dies zu einem Zeitpunkt geschehen, "als sich zumindest die
erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren
Winterquartieren befunden haben dürften". Die Umsiedlung sei "nicht
geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit
einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot
auszuschließen".
Erst vor OVG bekommen Naturschützer Zuspruch
Die Rodung in diesem Bereich sowie in einem Streifen entlang der
Autobahn wurden daher untersagt. In den übrigen Abschnitten wird die
Rodung erlaubt. Für sie konnten die Naturverbände nach Darstellung
des OVG "nicht darlegen, dass es sich auch dabei um
Reptilienlebensräume handele".
Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag
der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga für einen vorläufigen
Rodungs-Stopp abgelehnt hatte, zogen die Naturschützer vor das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und reichten eine
Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ein. Das OVG
entschied nun zugunsten der Naturschützer.
Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer nächsten
Jahres in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500.000 Elektroautos
von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne
vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche
Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und
Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
(vdv/dpa)