Der Anwalt eines wegen des Tötungsdeliktes an Daniel H. in Chemnitz inhaftierten Verdächtigen, der Strafverteidiger Ulrich Dost-Roxin, sagte dem NDR, keine der im Haftbefehl benannten Beweismittel wiesen "nur im Geringsten auf eine Tatbeteiligung" seines Mandanten hin; der Haftbefehl hätte überhaupt nicht ausgestellt werden dürfen. Er wolle deshalb die Aufhebung des Haftbefehls beantragen.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wollte dem NDR-Bericht zufolge mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben zu den konkreten Gründen für den Haftbefehl machen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dem Sender aber, dass der Anwalt diese Woche Haftprüfung beantragt habe.
Einer der beiden Verdächtigen bestreitet dem NDR zufolge eine Tatbeteiligung. Wie der Sender am Donnerstagabend unter Berufung auf eigene Recherchen berichtete, gab der Verdächtige gegenüber dem Leiter der Rechtsabteilung der irakischen Botschaft an, er sei an der Auseinandersetzung in Chemnitz, bei welcher der 35-jährige Daniel H. getötet worden war, nicht beteiligt gewesen. Er habe mehrere Meter abseits gestanden.
Ein Zeuge, der das Tatgeschehen unmittelbar beobachtet und seine Aussage bei der Polizei zu Protokoll gegeben habe, sagte dem NDR ebenfalls, dass der Verdächtige während der Auseinandersetzung einige Meter abseits gestanden habe.
Daniel H. war Ende August in Chemnitz einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den beiden in Untersuchungshaft sitzenden Verdächtigen handelt es sich um zwei aus Syrien und dem Irak stammende Männer. Nach einem dritten Tatverdächtigen wird gefahndet.
Das Tötungsdelikt zog zahlreiche Demonstrationen auch rechter Gruppen in Chemnitz nach sich, die teilweise in Gewalttätigkeiten mündeten. Für Freitagabend rief die rechtspopulistische Bürgerbewegung Pro Chemnitz erneut zu einer Demonstration in der Innenstadt auf.
(afp)