Deutschland
Im Fall der Todesfahrt von Münster sind die
Ermittler überzeugt, dass der Täter in Suizidabsicht handelte. "Nach der bisherigen Auswertung der vorliegenden
Dokumente, Spuren und Aussagen sind die Ermittlungsbehörden sicher,
dass der 48-Jährige in Suizidabsicht handelte", erklärte
Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des ledigen und
kinderlosen Mannes sei unter anderem ein über einen Balken gelegtes
Hanfseil mit Henkersknoten gefunden worden. Dieses Seil sei ein "eindeutiger Hinweis".
Was wir über den Fall in Münster wissen
Für die Suizidabsicht spreche auch die Tatsache, dass sich der Mann
unmittelbar nach dem Stillstand des Fahrzeugs erschossen hat. Im
Magazin der im ehemaligen Jugoslawien hergestellten Pistole hätten
sich noch weitere Patronen befunden.
"Offensichtlich wollte sich der
Täter nach der Todesfahrt direkt selber richten", erklärte der Leiter
der Ermittlungskommission, Kriminalhauptkommissar Joachim Poll, in
einer gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft. "Bei
einer Gesamtschau der Indizien sind wir uns sicher, der Täter
handelte in Suizidabsicht."
Diese eindeutige Suizidabsicht habe der Mann entgegen anderslautender
Berichte im Zeitraum vor der Tat weder dargelegt noch gegenüber
Dritten geäußert. "Die mehrfach wahllos an Dritte übersandten
Nachrichten enthalten keine ausdrückliche Ankündigung einer
Selbsttötung. Sie sind jedoch Ausdruck einer zumindest temporären,
psychischen Labilität", heißt es in der Mitteilung weiter.
Der 48 Jahre alte Jens R. hatte am Samstag seinen Campingbus in eine
Menschenmenge gesteuert und zwei Menschen mit in den Tod gerissen,
bevor er sich erschoss.
(dpa/jd)