Stundenlang hat ein Bankräuber vor Gericht sein letztes Wort gehalten. Das ist sein gutes Recht als Angeklagter – solange er sich nicht wiederholt oder zu sehr abschweift. Für den 71 Jahre alten Bankräuber vor dem Hamburger Landgericht war das durchaus eine Herausforderung.
Diese und ähnliche Sätze waren am Montag vor dem Landgericht Hamburg mehrfach aus dem Mund des Angeklagten zu hören. Nur, um dann im Strafprozess von einer Episode aus seinem Leben im Gefängnis zu erzählen, die 1990 an einem Tag mit "strahlend blauem Himmel" passierte...
Der wegen versuchten Mordes angeklagte Serienbankräuber setzte am Montag über mehrere Stunden den zweiten Teil seines letzten Wortes fort.
Dabei schimpfte er vor allem auf die Unfähigkeit der Ermittler, lobte sich für die schlaue Planung seiner Banküberfälle und kritisierte die Vorsitzende Richterin für ihre Einwürfe.
Der zuletzt in Kiel lebende Deutsche dazu:
"Das werde ich überhaupt nicht tun. Sie haben das Recht darauf. Ich weise Sie darauf hin, wenn es Wiederholungen sind. Denn die muss ich unterbinden."
Der Hamburger Gerichtssprecher Kai Wantzen erklärt: "Angeklagte haben vor der Verkündung des Urteils das Recht, nicht die Pflicht, auf das letzte Wort. Das ist in der Strafprozessordnung als Kernbestandteil der Angeklagtenrechte in der Hauptverhandlung verankert."
"Im Regelfall geht es um wenige Sätze, es kommt aber vor, dass ein Angeklagter deutlich mehr zu sagen hat und die Ausführungen Stunden, teilweise auch über mehrere Hauptverhandlungstage in Anspruch nehmen", so Wantzen.
Das seien seltene Ausnahmen, es komme aber vor.
Die Strafprozessordnung kenne keine ausdrückliche Regelung mit Blick auf die Länge des letzten Wortes. "Im Prinzip ist die mögliche Dauer des letzten Worts daher - bis zur Grenze des Missbrauchs, etwa bei ständigen Wiederholungen, weitschweifigen, abwegigen oder ehrkränkenden Äußerungen - unbeschränkt", erklärte Wantzen weiter.
Auf Wiederholungen und Ausschweifungen musste Richterin Woitas mehrfach hinweisen.
Auch darin hatte er sich freimütig zu seinen zwischen Ende 2011 und Anfang 2019 ausgeführten Taten bekannt, von seinen "wahnsinnig tollen Einbrüchen" geschwärmt und von seiner langen Bankräuber-Karriere erzählt.
Der Mann muss sich vor Gericht wegen drei Raubüberfällen auf Hamburger Banken sowie einen dabei abgegebenen Schuss auf einen Bankangestellten verantworten.
Bei den drei Überfällen hatte der 71-Jährige rund 25 000 Euro erbeutet. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten gefordert und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.
Schon in seinem letzten Wort kündigte der 71-Jährige an, dass er - auch, wenn ihm die Höhe der Strafe völlig egal sei - das Urteil anfechten werde:
Der Prozess wird am 13. September mit weiteren Ausführungen des Angeklagten fortgesetzt. Zudem legte die Richterin sieben weitere Prozesstermine fest.
(lj/dpa)