Die Berliner Polizei zeigt anlässlich des Christopher Street Days Flagge – Regenbogenflagge. Das gefällt jedoch nicht allen Polizisten. Der Verein "Unabhängige in der Polizei e.V." sieht darin sogar einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Behörde. Der Berliner SPD-Politiker Tom Schreiber kann das nicht nachvollziehen und findet deutliche Worte.
Weltweit finden in diesen Wochen LGBTI-Pride-Veranstaltungen statt. Unternehmen werben mit der Regenbogenfahne und auch Behörden und Ministerien setzen ein Zeichen. In der deutschen Hauptstadt hat etwa das Bundesfinanzministerium eine riesige Regenbogenflagge vor seinen Zaun gespannt. Auch die Berliner Polizei macht mit: Vor der Christopher-Street-Day-Parade am Samstag unterlegte die Behörde ihr Twitter-Profilbild mit Regenbogenfarben.
Über den Regenbogen im Behörden-Account gibt es jedoch Beschwerden – von Berliner Polizisten. Die "Unabhängigen in der Polizei" twitterten am vergangenen Wochenende, die Flagge hinter dem amtlichen Wappen der Polizei Berlin sei ein "klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot". Das müsse man "scharf kritisieren". Das Social-Media-Team der Behörde habe "die Funktion eines staatlichen Organs immer noch nicht verstanden".
Die "Unabhängigen" sind eine Personalvertretung in der Berliner Polizei, die dort 2016 als Alternative zu den größeren Polizeigewerkschaften gegründet wurde.
Die Behörde reagierte noch am Samstag auf die Kritik: Die Regenbogenfahne hänge immer wieder auch vor dem Polizeipräsidium. "Ein Bekenntnis zu Werten wie Respekt, Mitmenschlichkeit, Gleichberechtigung und Toleranz" schließe Neutralität nicht aus, twitterte die Polizei Berlin.
Schützenhilfe bekam die Behörde vom Berliner SPD-Politiker Tom Schreiber.
Die Polizei ist nicht die einzige Berliner Behörde, die sich momentan mit Regenbogenfarben schmückt. Auch der Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) ließ die bunte Fahne vor seiner Senatsverwaltung hissen. Wie das juristische Onlinemagazin Legal Tribune Online berichtet, hat der Berliner Innenstaatssekretär für diese Woche sogar eine ganz offizielle Zustimmung zur Regenbogen-Beflaggung von öffentlichen Gebäuden erteilt. Dort dürften sonst nämlich nur hoheitliche Flaggen gehisst werden.
Legal Tribune Online sprach mit zwei Staatsrechtlern darüber, ob das gegen das Neutralitätsgebot verstoße. Beide sagen: Nein! Die Fahne sei keine "Positionierung gegen jemanden", sondern "eine, zudem recht allgemeine, Positionierung für jemanden bzw. ein Anliegen", zitiert das Onlinemagazin den Staatsrechtsprofessor Heiko Sauer. Der Staatsrechtler Christoph Degenhardt erklärte demnach, die Regenbogenfahne werde überparteilich verwendet. Deshalb könne sie "nicht als Stellungnahme für oder gegen eine bestimmte Partei oder politische Richtung unter missbräuchlichem Einsatz der Amtsautorität interpretiert werden".