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Ermittlungen gegen "Zentrum für Politische Schönheit" nach AfD-Aktion

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Bild: imago/montage: watson
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Künstler ärgerte Björn Höcke – ist er deshalb Mitglied einer kriminellen Vereinigung?

03.04.2019, 13:46
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Das "Zentrum für Politische Schönheit" polarisiert.

2017 bauten die Aktionskünstler eine Kopie des Berliner Holocaust-Mahnmals auf das Nachbargrundstück des AfD-Politikers Björn Höcke. 2018 brachte die Aktion "Soko Chemnitz" den Aktionskünstlern mehrere Strafanzeigen ein. Jetzt wurde bekannt: Schon seit 2017 wird in Thüringen gegen das "Zentrum für Politische Schönheit" ermittelt: Wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Mit dem Paragraphen 129 des Strafgesetzbuchs richten sich die Behörden sonst eher gegen Rockerbanden oder Hooligan-Gruppen. Jetzt stehen die Aktionskünstler deswegen im Fokus der Ermittler. Das berichtete zuerst das Portal Netzpolitik.org.

Bekannt wurden die Ermittlungen demnach durch eine Kleine Anfrage der Linkspartei im Thüringer Landtag. Der Abgeordnete Steffen fragte die Landesregierung nach der Anzahl der Ermittlungsverfahren nach den Paragraphen 129, 129a und 129b. Die beiden Zusätze stellen die Gründung von und Mitgliedschaft in Terrorgruppen im In- und Ausland unter Strafe.

Das "Holocaust-Mahnmal" der Gruppe "Zentrum für Politische Schönheit". Im Hintergrund ist Björn Höckes Haus zu sehen.
Das "Holocaust-Mahnmal" der Gruppe "Zentrum für Politische Schönheit". Im Hintergrund ist Björn Höckes Haus zu sehen.Bild: imago

Extremisten, Hooligans, Aktionskünstler

Zwischen mehreren Ermittlungsverfahren, die sich gegen mutmaßliche links- und rechtsextreme Gruppen oder Hooligans richten, fällt in der Antwort der Landesregierung vor allem ein Eintrag auf:

Gruppierung von Aktionskünstlern; Anzahl der Beschuldigten: 1; Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

Begonnen wurden die Ermittlungen demnach am 29.11.2017 durch die Staatsanwaltschaft Gera – eine Woche nachdem das "Zentrum für Politische Schönheit" seine Aktion auf dem Nachbargrundstück Björn Höckes im Thüringer Dorf Bornhagen gestartet hatte.

Die Aktionskünstler teilten am Mittwoch mit:

"Bei dieser Gruppe handelt es sich um das Zentrum für Politische Schönheit. Das musste die Staatsanwaltschaft gegenüber unseren Anwälten gestern zugeben."

Laut dem Netzpolitik-Bericht ist der künstlerische Leiter des Zentrums für Politische Schönheit, Philipp Ruch, selbst von den Ermittlungen betroffen.

"Zentrums"-Chef Philipp Ruch.
"Zentrums"-Chef Philipp Ruch.Bild: imago

Der "Schnüffelparagraph"

Die Staatsanwaltschaft Gera war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Nachrichtenagentur AFP liegt jedoch ein Schreiben der Behörde vor, das die Ermittlungen gegen Ruch bestätigt.

Ungewöhnlich sind diese Ermittlungen auch, weil der Paragraph 129 ein besonders scharfes Schwert ist. Er wird von Kritikern oft als Schnüffelparagraph bezeichnet, weil die Behörden in solchen Fällen zu weitreichenden Überwachungsmaßnahmen greifen dürfen.

Auf seiner Website kommentierte das "Zentrum für Politische Schönheit" die Ermittlungen mit folgenden Worten:

"Der Staat packt eine der schärfsten juristischen Waffen – die sich gegen Schwerstkriminelle richtet – gegen das Zentrum und die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit aus. Wir sollen ausgeleuchtet, kriminalisiert und stigmatisiert werden. Der Staat radikalisiert sich im Kampf gegen unsere Aktionen zunehmend selbst. Wenn radikale Kunst kriminalisiert wird, handelt der Staat kriminell."

(fh)

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