Das "Zentrum für Politische Schönheit" polarisiert.
2017 bauten die Aktionskünstler eine Kopie des Berliner Holocaust-Mahnmals auf das Nachbargrundstück des AfD-Politikers Björn Höcke. 2018 brachte die Aktion "Soko Chemnitz" den Aktionskünstlern mehrere Strafanzeigen ein. Jetzt wurde bekannt: Schon seit 2017 wird in Thüringen gegen das "Zentrum für Politische Schönheit" ermittelt: Wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Mit dem Paragraphen 129 des Strafgesetzbuchs richten sich die Behörden sonst eher gegen Rockerbanden oder Hooligan-Gruppen. Jetzt stehen die Aktionskünstler deswegen im Fokus der Ermittler. Das berichtete zuerst das Portal Netzpolitik.org.
Bekannt wurden die Ermittlungen demnach durch eine Kleine Anfrage der Linkspartei im Thüringer Landtag. Der Abgeordnete Steffen fragte die Landesregierung nach der Anzahl der Ermittlungsverfahren nach den Paragraphen 129, 129a und 129b. Die beiden Zusätze stellen die Gründung von und Mitgliedschaft in Terrorgruppen im In- und Ausland unter Strafe.
Zwischen mehreren Ermittlungsverfahren, die sich gegen mutmaßliche links- und rechtsextreme Gruppen oder Hooligans richten, fällt in der Antwort der Landesregierung vor allem ein Eintrag auf:
Gruppierung von Aktionskünstlern; Anzahl der Beschuldigten: 1; Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Begonnen wurden die Ermittlungen demnach am 29.11.2017 durch die Staatsanwaltschaft Gera – eine Woche nachdem das "Zentrum für Politische Schönheit" seine Aktion auf dem Nachbargrundstück Björn Höckes im Thüringer Dorf Bornhagen gestartet hatte.
Laut dem Netzpolitik-Bericht ist der künstlerische Leiter des Zentrums für Politische Schönheit, Philipp Ruch, selbst von den Ermittlungen betroffen.
Die Staatsanwaltschaft Gera war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Nachrichtenagentur AFP liegt jedoch ein Schreiben der Behörde vor, das die Ermittlungen gegen Ruch bestätigt.
Ungewöhnlich sind diese Ermittlungen auch, weil der Paragraph 129 ein besonders scharfes Schwert ist. Er wird von Kritikern oft als Schnüffelparagraph bezeichnet, weil die Behörden in solchen Fällen zu weitreichenden Überwachungsmaßnahmen greifen dürfen.
Auf seiner Website kommentierte das "Zentrum für Politische Schönheit" die Ermittlungen mit folgenden Worten:
(fh)