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Einmalzahlungen für Studierende: 200 Euro doch noch nicht im Januar?

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Heizkosten, Strom und Lebensmittel: Das Leben wird zurzeit immer teurer.Bild: imago images / imago stock&people
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Einmalzahlungen für Studierende: 200 Euro doch noch nicht im Januar?

09.12.2022, 14:58
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Anfang September hat die Bundesregierung eine 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler:innen angekündigt. Damit will man die hohen Energiepreise abfedern.

Denn: Das Leben wird immer teurer. Essen, Heizen, Strom – die Inflation und die durch den russischen Krieg in der Ukraine steigenden Energiepreise fordern momentan einiges an Nerven von den Bundesbürger:innen ab. Die Regierung wollte Abhilfe schaffen. Und das auch für die armutsgefährdeten Studierenden und Schüler:innen.

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"Doppelwumms": Das dritte Entlastungspaket präsentierte Olaf Scholz (Mitte) gemeinsam mit Robert Habeck (l.) und Christian Lindner.Bild: imago images / Christian Spicker

Drei Entlastungspakete hat die Ampelregierung in der Zwischenzeit auf den Weg gebracht. Darin enthalten waren etwa das 9-Euro-Ticket oder auch die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für steuerpflichtige Erwerbstätige. Die Strom- und Gaspreisbremse soll zwar erst 2023 greifen, aber auch sie soll die Menschen entlasten.

Nun will man aber auch die Studierenden nicht vergessen haben. Doch: Das Gesetz dafür ist zwar inzwischen beschlossen, aber bei der Umsetzung hakt es. Für die Betroffenen heißt das nichts Gutes.

Die Auszahlung der Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende und Fachschüler zur Entlastung in der Energiekrise droht sich nämlich weiter zu verzögern.

Gesetz zu Einmalzahlungen soll nachgebessert werden

Hintergrund ist ein Streit zwischen Bund und Ländern über die praktische Umsetzung des Vorhabens. In einem Brief an Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) kritisieren die Kultusminister:innen der Länder einen "gut gemeinten, aber nicht hinreichend vorbereiteten" Gesetzentwurf, mit dessen Umsetzung sie nun konfrontiert seien.

Sie fordern, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, diesen schnell "gesetzgeberisch nachzubessern", damit es zu einer baldigen Auszahlung der 200 Euro kommen kann. Der von der Präsidentin der KMK, Karin Prien (CDU), unterschriebene Brief liegt der dpa vor.

Kritisiert wird darin unter anderem, der Bund habe eine Erwartungshaltung in die Öffentlichkeit transportiert, dass die Länder die Auszahlungen bereits im Januar 2023 vornehmen würden.

Doch wäre das überhaupt möglich?

Nein, findet Prien. Das sei immer unrealistisch gewesen und ausgeschlossen, sagte sie der dpa am Freitag, da viele Rahmenbedingen noch unklar seien.

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CDU-Politikerin Karin Prien ist Kultusministerin in Schleswig-Holstein.Bild: dpa / Frank Molter

Und weiter sagte sie:

"Aber wenn wir die Auszahlung zumindest bis zum Ende des ersten Quartals schaffen wollen, dann muss der Bund jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen."

Das Bundesbildungsministerium wollte sich auf Anfrage nicht zum Thema äußern und verwies auf laufende "intensive" Gespräche mit den Ländern. Das Ministerium wollte nach eigenen und nach KMK-Angaben einen Kompromissvorschlag vorlegen.

Das Gesetz für die Energiepreispauschale hatte der Bundestag bereits Anfang des Monats beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat darüber beraten, zustimmungspflichtig ist es aber nicht. Stark-Watzinger hatte angekündigt, die Auszahlungen sollten "gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch im Winter". Über eine noch einzurichtende Plattform im Netz soll die Hilfszahlung beantragt werden können.

Doch beim Aufbau dieser Plattform und dem geplanten Antragsverfahren sind wesentliche Fragen weiter ungeklärt.

In dem Brief der Kultusminister:innen heißt es dazu:

"Die Bundesregierung beschäftigt sich seit mehreren Monaten mit der Auszahlung dieser 200 Euro und legt dennoch einen Gesetzentwurf vor, der wesentliche Umsetzungsfragen zur Bewilligung und Auszahlung offen lässt."

Das gibt es zum Beispiel das Problem des Datenschutzes.

Die Länder fordern etwa einheitliche datenschutzrechtliche Regeln vom Bund für die Daten von Studierenden und Fachschüler:innen, die sie an die gemeinsame Plattform übermitteln müssten – und auch Regeln für einen länderübergreifenden Datenabgleich, damit mehrfache Beantragungen ausgeschlossen werden.

Wenn das nicht passiere, heißt es, müssten sie alles mit ihren 16 Datenschutzbeauftragten und Landesparlamenten einzeln regeln, was noch länger dauern würde.

(mit Material der dpa)

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