Die AfD hat ihre Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, aus der Partei ausgeschlossen. Wie ein Parteisprecher am Mittwoch mitteilte, gab das Bundesschiedsgericht dem Antrag des Bundesvorstandes auf Parteiausschluss statt.
Die Politikerin war bereits im Dezember 2018 aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen worden, blieb jedoch Landesvorsitzende der Partei. Hintergrund des Ausschlusses ist das Verhältnis Sayn-Wittgensteins zu dem vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuften "Verein Gedächtnisstätte". Der Verein steht auf der Unvereinbarkeitsliste für AfD-Mitgliedschaften.
Trotz ihres Rauswurfs aus der Partei will Sayn-Wittgenstein aber Landeschefin bleiben. "Ich bin gewählt", sagte die Politikerin am Mittwoch in Kiel der Deutschen Presse-Agentur. "Das eine ist die Mitgliedschaft und das andere ist die Wahl. Wir müssen uns nach dem Parteiengesetz ausrichten." Sayn-Wittgenstein kündigte an, gegen das Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts vor einem ordentlichen Gericht zu klagen.
Im thüringischen Verfassungsschutzbericht 2017 heißt es über den 1992 von der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel in Nordrhein-Westfalen mitgegründeten Verein:
Im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht wurde der Verein bereits im Jahr 2011 erwähnt.
(fh/dpa)