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Deutschland
28.08.2019, 12:3528.08.2019, 17:37
Die AfD hat ihre Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, aus der Partei ausgeschlossen. Wie ein Parteisprecher am Mittwoch mitteilte, gab das Bundesschiedsgericht dem Antrag des Bundesvorstandes auf Parteiausschluss statt.
Die Politikerin war bereits im Dezember 2018 aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen worden, blieb jedoch Landesvorsitzende der Partei. Hintergrund des Ausschlusses ist das Verhältnis Sayn-Wittgensteins zu dem vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuften "Verein Gedächtnisstätte". Der Verein steht auf der Unvereinbarkeitsliste für AfD-Mitgliedschaften.
Trotz ihres Rauswurfs aus der Partei will Sayn-Wittgenstein aber Landeschefin bleiben. "Ich bin gewählt", sagte die Politikerin am Mittwoch in Kiel der Deutschen Presse-Agentur. "Das eine ist die Mitgliedschaft und das andere ist die Wahl. Wir müssen uns nach dem Parteiengesetz ausrichten." Sayn-Wittgenstein kündigte an, gegen das Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts vor einem ordentlichen Gericht zu klagen.
Im thüringischen Verfassungsschutzbericht 2017 heißt es über den 1992 von der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel in Nordrhein-Westfalen mitgegründeten Verein:
"Unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiert der rechtsextremistische Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat und versucht, geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bevölkerungskreise zu transportieren."
Im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht wurde der Verein bereits im Jahr 2011 erwähnt.
(fh/dpa)
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